Das gilt, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, mit eine/r/m ihm bekannten Gratis-SprachmittlerIn zur Behandlung vorzusprechen, oder die Übersetzung durch Anverwandte mit Blick auf das zur Rede stehende gesundheitliche Thema nicht zumutbar ist.
Das gilt, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, mit eine/r/m ihm bekannten Gratis-SprachmittlerIn zur Behandlung vorzusprechen, oder die Übersetzung durch Anverwandte mit Blick auf das zur Rede stehende gesundheitliche Thema nicht zumutbar ist.