Das Innenministerium Schleswig-Holstein erklärt in einer einer <link http: www.schleswig-holstein.de im de service presse pi _blank>Presseverlautbarung vom 29.1.2014, dass Asylsuchende und Geduldete künftig die schleswig-holsteinischen Landesgrenzen in anderen Bundesländer zum dortigen vorübergehenden Aufenthalt verlassen dürfen, ohne zuvor Erlaubnisse bei den zuständigen Ausländerbehörden zu beantragen.
Der diesbezügliche schleswig-holsteinische Erlass vom 29.1.2014 greift einer im Bundeskoalitionsvertrag avisierten bundesweiten Regelung vor und nimmt die bisher schon in Hamburg umgesetzte Verwaltungspraxis zum Beispiel.