Erlass Landesinterne Umverteilung Asylsuchender vor Abschluss des Asylverfahrens
Erlass
Das Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration bittet die ABHn bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, die Umverteilung innerhalb Schleswig-Holsteins zur Aufnahme von Studium, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.