Auszug:
"Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit betreuen und unterstützen seit Jahren eine Vielzahl Geflüchteter, seit Anfang 2022 insbesondere aus der Ukraine, mit dem Ziel der sozialen und arbeitsmarktlichen Integration. Nach einer ersten Phase, in der die Orientierung, die Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Erwerb der deutschen Sprache im Vordergrund standen, soll nun die Integration in Beschäftigung beschleunigt werden. Ziel ist es, Geflüchtete nach Abschluss des Integrationskurses schnell und möglichst nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
(...) Ziel ist es, dass Geflüchtete nach einem absolvierten Integrationskurs so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und ihre Hilfebedürftigkeit verringern bzw. beenden. Um eine potenzialadäquate Integration in den Arbeitsmarkt zu erzielen, kann - wo möglich und sinnvoll – weiter qualifiziert werden.
Die Agenturen für Arbeit und die gemeinsamen Einrichtungen entscheiden einzelfallbezogen, ob die Geflüchteten stärker im Wege der Vermittlung, der (vorrangig berufsbegleitenden) Sprachförderung oder im Einzelfall ggf. durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente gefördert werden sollen, um eine Integration in Ausbildung und Arbeit und die nachhaltige Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu unterstützen."
Download: BA-Weisung v. 5.1.2024