Die Innenministerkonferenz hat sich in ihrer o. a. Sitzung erneut mit der Rückkehr irakischer Staatsangehöriger befasst. Nach dem dazu gefassten Beschluss besteht weiterhin eine tatsächliche Unmöglichkeit der zwangsweisen Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger in den Irak. In diesen Fällen sind deshalb Duldungen für mindestens drei Monate zu erteilen.
<link file:1047 download herunterladen der datei>Hier gibt es den Beschluss.