Das Sozialministerium Schleswig-Holstein verweist darauf, vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens unter anderem den Ausländerbehörden (ZBHn) die Möglichkeit eröffnet zu haben, Statusbescheinigungen (Fiktionsbescheinigungen, Aufenthaltsgestattungen, Duldungen) in geeigneten Fällen per Post zu versenden. Das hat aus Ministeriumssicht wohl gut geklappt. Um den ZBHen - auch weiterhin - eine Entlastung zukommen zu lassen, macht das Ministerium mit dem Erlass "Versendung von Statusbescheinigungen mit der Post" vom 12.6.2023 Empfehlungen und verbindliche Vorgaben.