Aufgrund verstärkter Nachfragen zur Verwaltungspraxis in den Kreisen und Kreisfreien Städten bei der Residenzpflicht hat der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein einzelfallbezogen beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten SH um eine Klarstellung gebeten. Das Antwortschreiben des Ministeriums vom 15. April 2016 dokumentieren wir hier als hinterlegte Datei.