Der Abschiebungsstopp gilt bis zum 13. Mai 2017 und nur für bis dato ausreisepflichtige Afghan*innen aus Schleswig-Holstein. Eine Verlängerung ist wegen der Voraussetzung der Zustimmung des Bundesinnenministers wenig wahrscheinlich.
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<link file:4379 download file>Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan v. 14.2.2017