Der Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein (MILIGSH) geht zurück auf die erste Aufnahmeanordnung vom <link artikel erlass-zur-aufnahme-syrischer-fluechtlinge-in-sh _blank external-link-new-window external link in new>28.8.2013 und wurde zuletzt am <link artikel syrien-angehoerigen-aufnahmeerlass-verlaengerung _blank external-link-new-window external link in new>
29.6.2020 verlängert.
Die Verlängerung erfolgt, weil sich die Situation für die Bevölkerung aufgrund des fortdauerenden Bürgerkriegs in Syrien nicht wesentlich geändert hat und weil weiterhin humanitäre Notlagen vorherrschen.
Download: <link file:6394 download file>MILIGSH-Erlass Syrien-Angehörigen-Aufnahme v. 23.12.2020