Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 26. Februar 2002
Angesichts der veränderten Lage in Afghanistan ist die Frage an mich herangetragen worden, ob auf der Grundlage des Bezugserlasses weiterhin Aufenthaltsbefugnisse zu erteilen und zu verlängern sind...
Hier ist der Wortlaut des Erlasses:
Angesichts der veränderten Lage in Afghanistan ist die Frage an mich herangetragen worden, ob auf der Grundlage des Bezugserlasses weiterhin Aufenthaltsbefugnisse zu erteilen und zu verlängern sind.
Der <link http: test.frsh.de behoe afghan.html>Erlass vom 10.10.2001 bezieht sich ausdrücklich auf die zu jenem Zeitpunkt in und um Afghanistan bestehende Lage, wie sie auch im Ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan (Stand 18.10.2001) zum Ausdruck kommt. Meine Einschätzung war, dass die durch die neue Lage verursachte Unmöglichkeit sowohl der freiwilligen Rückkehr als auch der Abschiebung nach Afghanistan für mehr als 6 Monate fortbesteht (mein Hinweis auf Nr. 30.3.7 AuslG-VwV).
Die Lage in Afganistan hat sich in der Zwischenzeit durch die Beseitigung des Talibanregimes und die Einsetzung einer Übergangsregierung grundlegend geändert. Nach dem weiteren Ad-hoc Bericht vom 10.01.2002 hält der <link http: test.frsh.de behoe un_afg_13_02_02.html>UNHCR eine organisierte Rückkehr im Frühjahr dieses Jahres für wahrscheinlich. Es bestehen schon Flugverbindungen nach Kabul, bei denen es sich zwar nicht um reguläre Linienflugverbindungen handelt, über die aber auch Einreisen im Rahmen des IOM-Programms zur Rückkehr qualifizierter Afghanen (vgl. <link http: test.frsh.de behoe iom_afgh.pdf>Runderlass vom 22.01.2002 - IV 613-483.14441) stattfinden. Die Eröffnung weiterer Flugverbindungen aus dem Iran erwartet IOM im März. Bei dieser Lage kommt nach Nr. 30.3.7 AusIG-VwV die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsbefugnissen nicht mehr in Betracht; die bereits erteilten Aufenthaltsbefugnisse können jedoch auslaufen.
Die Sicherheitslage in Kabul und den übrigen Landesteilen Afghanistans ist weiterhin nicht gefestigt. Die Versorgungssituation der Bevölkerung ist - angesichts von geschätzt 6,5 Millionen hilfsbedürftigen Afghanen vor allem außerhalb von Kabul - noch sehr schwierig. Die Lage in Afghanistan und die Möglichkeiten für eine Rückkehr werde ich sorgfältig beobachten. Ich erwarte, dass sich auch die nächste Innenministerkonferenz Anfang Juni mit der Rückführung nach Afghanistan befasst.
Informationen: <link>Dirk Gärtner, Innenministerium Schleswig-Holstein, T. 0431-988-2761