<link file:287 _blank download herunterladen der datei>Aufenthaltsrechtiche Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren (§ 25 Abs. 4a AufenthG)