Auszug aus dem Erlass des MILIGSH vom 2.5.2022:
"... Auf Grund der fortbestehenden praktischen Unmöglichkeit der Passausstellung seitens der afghanischen Botschaft und der nicht absehbaren Lageentwicklung in Afghanistan ist festzuhalten, dass die Passbeschaffung für afghanische Staatsangehörige derzeit nicht auf zumutbarer Weise möglich ist. Die Einholung einer Bescheinigung über die Antragsstellung bei der Botschaft ist nicht erforderlich.
Es wird deshalb dazu geraten in begründeten Einzelfällen afghanischen Staatsangehörigen Reiseausweise für Ausländer zu erteilen. Die Reiseausweise sollten jedoch grundsätzlich nicht für Afghanistan gelten, es sei denn, dass ausnahmsweise die Erstreckung des Geltungsbereichs auf Afghanistan gerechtfertigt ist. Des Weiteren müssen die üblichen Voraussetzungen zur Erteilung eines Reiseausweises vorliegen."
Download:MILIGSH Erlass zu Passbeschaffung Afghanistan v. 2.5.2022