Auszug aus der Rundmail des MSJFSIGSH vom 5.3.2024:
"...Bezugnehmend auf unsere E-Mail vom 20.02.2024 zu den Zeitpunkten des Inkrafttretens des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung erhalten Sie nun die neue Fassung der Anwendungshinweise des BMI zu den am 1. März in Kraft getretenen Änderungen mit Anmerkungen des MSJFSIG in Rot vom 26.02.2024 zur Kenntnis und Beachtung. Den Hinweisen vorangestellt ist eine Übersicht zum Inkrafttreten der einzelnen Normen und zu den generellen Änderungen.
Die Änderungen des MSJFSIG finden sich bei den Nummern „36.3.7“, „39.3.1“, „10.3.5.4“ und „10.3.5.5“.
Zum Hintergrund:
Die Änderungen im AufenthG werden von Anpassungen der AufenthV und der BeschV flankiert. Ein Teil der maßgeblichen Änderungen trat bereits am 18. November 2023 in Kraft, weitere Teile am 1. März 2024, letzter Inkrafttretenszeitpunkt wird der 1. Juni 2024 sein. Weitere relevante Änderungen in Bezug auf die §§ 5 und 10 AufenthG sind im Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BGBl. I 2023, Nr. 390, S. 1) enthalten. Im Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (BGBl. I 2024 Nr. 54) sind Konkretisierungen zu §§ 2, 16g sowie die Streichung der ursprünglich geplanten Aufhebung des § 60c enthalten.
Die Anwendungshinweise sind auch im Wissensmanagement zu finden...."
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