die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz und der Beschäftigungsverordnung vom 22.07.2019 ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Seite 1109 (Nr. 28 ausgegeben am 02. August 2019) veröffentlicht worden und tritt am 06.08.2019 in Kraft. In dem angefügten Dokument kann die Verordnung eingesehen (aber nicht ausgedruckt) werden.
Mit der Verordnung wird festgelegt, dass die Regelungen zur befristeten Aussetzung der Vorrangprüfung für Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung entfristet werden. Die Bundesagentur für Arbeit erteilt demnach die Zustimmung für die Beschäftigung von Geduldeten generell ohne Vorrangprüfung (§ 32 Abs. 3 BeschV neu). Über den Verweis in § 32 Abs. 4 der BeschV gilt dies auch für die Beschäftigung von Personen mit Aufenthaltsgestattung.
Durch die Neufassung des § 32 Abs. 3 BeschV wird gleichzeitig das ansonsten ab 06.08.2019 geltende Verbot der Leiharbeit aufgehoben.
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Die vollständige Rundmail des MILISH v. 5.8.2019 und die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz und der Beschäftigungsverordnung vom 22.7.2019 können hier heruntergeladen werden.