Zugang zu I-Kursen und Abgrenzung I-Kurs zu BÜFAA.SH-Integrationsmassnahme
Erlass
Mit zwei getrennten Erlassen macht das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten SH am 30.5.2016 die ABHn im Bundesland auf den neugeregelten Zugang zu Integrationskursen und das empfohlene Verwaltungshandeln in Fällen von Personen aufmerksam, die Anspruch auf einen I-Kurs und gleichzeitig eine Zuweisung in die arbeitsmarktliche Fördermaßnahme BÜFAA.SH haben.