Erlass des <link>Innenministeriums SH
Bislang gab es unter den Bundesländern unterschiedliche Auffassungen, ob Zeiten einer Aufenthaltsgestattung für den uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang nach § 9 BeschVerfV anrechnungsfähig sind. Anlässlich der letzten Ausländerreferentenbesprechung hat der Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) erklärt, dass in diesem Fall eine Gestattung wie ein erlaubter Aufenthalt anzusehen sei. Des Weiteren verweise ich hierzu auf das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vom 11. Oktober 2005.
Wolfgang Polakowski
Anlagen: <link file:1027 download herunterladen der datei>Schreiben des BMWA vom 11.10.2005