Mit Blick auf den von der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Institutionen geforderten und vom Bund avisierten neuen aufenthaltsrechlichen Status für Geduldete, die eine Berufsausbildung aufnehmen, hat das MIB SH einen Erlass zur Sicherung der Duldung während der Ausbildung herausgegeben.
Demnach soll die Ausländerbehörde, wenn aufenthaltsbeendende Maßmen nicht umzusetzen sind und Betroffene eine Berufsausbildung aufnehmen, für das erste Ausbildungsjahr eine Duldung erteilen und diese unter der Voraussetzung erfolgreichen Verlaufs auf die anschließenden Ausbildungsjahre verlängern.
Der Flüchtlingsrat SH empfielt, keine Zeit zu vergeuden. Wenn im Ergebnis des Berliner Flüchtlingsgipfels vom 18. Juni absehbar eine gesetzliche Regelung zu erwarten ist, die zwischen den Asylsuchenden mit "guter Bleibeperspektive" und denen, die nicht bei ihrer Integration unterstützt werden sollen unterscheidet, wird der schleswig-holsteinische Erlass sich ggf. andern und Unterschiede bei den zu Begünstigenden nach Herkunftsland machen!