Von den 10.000 Plätzen sollen nach Aussage des Innenministeriums Schleswig Holstein 7.000 für die Auswahl durch die Länder zur Verfügung stehen, die restlichen 3.000 dürften v.a. von UNHCR ausgesuchte Schutzbedürftige sein, aber auch AA und BMI können “in besonderen Fällen” Personen im Programm unterbringen.
Im Unterschied zu den ersten beiden Anordnungen des Bundes können nun auch Angehörige für Verwandte, die in Libyen gestrandet sind, Anträge stellen. Hier ergibt sich also für einen neuen Personenkreis die Möglichkeit zur Antragstellung in den Ländern.
Schleswig-Holstein führt in seinem Erlass vom 22.07.2014 überdies aus, dass generell auch diejenigen mit Verwandten in Ägypten oder den Anrainerstaaten Syriens, die bislang noch keine Anträge gestellt haben, erneut neue Anträge stellen können (In SH befristet bis Sept.). Die alten Anträge indes müssen nicht aktualisiert werden, sie werden im Auswahlverfahren weiterhin berücksichtigt.
Die weiteren Bestimmungen der Anordnung des Bundes sind gegenüber den ersten beiden Aufnahmeprogrammen unverändert, unter anderem:
- vorrangig zählt Verwandtschaft in Deutschland als Aufnahmekriterium, aber auch andere Bezüge oder besondere Fähigkeiten beim Wiederaufbau des Landes;
- eine Verpflichtungserklärung wird erwartet “oder die Bereitschaft, einen Beitrag zu leisten”
- die Übernahme von Schwerstkranken ist erneut auf nur 3% gedeckelt.
- Erwartet wird die Selbstorganisation der Einreise; mit Ausnahme der von UNHCR ausgesuchten Personen. Letztere können wieder 14 Tage in Friedland und Bramsche verbleiben, müssten bei Kapazitätsmängeln aber auch gleich in die Zielbundesländer geholt werden. Schwerkranke und Minderjährige sollen generell direkt zum Zielort.
Es gibt also wieder Hoffnung für viele Angehörige von Syrer/innen, mit einem Aufnahmeantrag erfolgreich zu sein. Angesichts des bekannten Bedarfs und der zu erwartenden Gesamtantragszahl, die auch diesmal weit über den zur Verfügung stehenden Plätzen liegen wird, dürfte sie vielfach vergebens sein. Um die quälende Warterei und Hängepartie ggf. abzukürzen, sollten Antragsteller konsequent mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung bleiben – denn die wird vom BAMF über Aufnahmen und ggf. auch über nicht bewilligte Anträge informiert.
Erlass des Kieler Innenministeriums vom 22.7.2014 enthält diverse Anlagen:
- Bundesaufnahmeanordnung vom 18.7.2014
- Begleitschreiben des BMI vom 18.7.2014
- Formular für Aufnahmevorschlag
- Zusatzinformationen