Mit Blick auf die Umsetzungsbedarfe des Chancen-Aufenthaltsgesetzes und weitere rechtpolitische Entwicklungen wie von der Bundesregierung angekündigte Gesetzespakete zur Fachkräfteeinwanderung und zum Spurwechsel hat das Land Schleswig-Holstein einen umfangreichen Beratungserlass herausgegeben.
Auszüge aus der Einleitung zum Erlass:
"...die in der täglichen zuwanderungsbehördlichen Arbeit zu beachtenden aufenthaltsrechtlichen Regelungen sind in den vergangenen Jahren spürbar umfangreicher und komplexer geworden. Neben den klassischen aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten stehen inzwischen verschiedene Aufenthaltstitel und -status zur Verfügung, die bei geduldetem Aufenthalt auch ohne vorherige Ausreise und Durchführung von Visumverfahren erteilbar sind und somit diesem Personenkreis gute aufenthaltsrechtliche Perspektiven bieten können. Der gesetzgeberische Ausbau dieser Möglichkeiten steht durch das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts unmittelbar bevor. Für das Jahr 2023 sind weitere Gesetzesvorhaben u.a. zur Änderung von Duldungsregelungen und zur Erweiterung der Fachkräfteeinwanderung zu erwarten.
Voraussetzung für die individuelle Wahrnehmung dieser aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten sind gegenwärtig unter anderem eine an messbaren Indikatoren festgemachte Integration und/oder die Wahrnehmung einer qualifizierten Berufsausbildung bzw. eine 18-monatige Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Daneben ist und bleibt natürlich die Veranlassung zur Ausreise bzw. der Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer ohne aufenthaltsrechtliche Perspektiven Aufgabe der Zuwanderungsverwaltung.
Ziel der Landesregierung ist es, die Wahrnehmung der gegebenen und noch zu erwarten den aufenthaltsrechtlichen Chancen möglichst vielen Menschen zu ermöglichen. Dazu ist es erforderlich, den betroffenen Personenkreis bereits in einem frühen Stadium des Aufenthalts über gegebene aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten und deren Erteilungsvoraussetzungen sowie Perspektiven umfassend zu informieren. Damit soll dazu beigetragen werden, die Anzahl geduldeter Menschen in Schleswig-Holstein zu reduzieren, die erforderliche Deckung eines bestehenden Fachkräftebedarfs zu unterstützen und nicht zuletzt ungeklärte aufenthaltsrechtliche Einzelfälle nachhaltig rechtlich zu befrieden.
Mit den nachfolgenden Ausführungen werden Ihnen Hinweise gegeben für unterschiedliche Anlässe, Zeitpunkte und Inhalte für aufenthaltsrechtliche Beratungen. (...)"