Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holstein aktualisiert den Erlass vom 17.03.2015 zur Erstattung nach dem Asylbewerberleitungsgesetz aufgrund des Systemwandels von der Betreuungspauschale zur Integrationspauschale. Damit entfällt die Anerkennung von Gemeinschaftsunterkünften der Kreis und Kommunen.