Mit einem <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article erlass-zur-statusaenderung-international-subsidiaer-schutzberechtigter external-link-new-window externen link in neuem>"Informationsschreiben" vom 1.8.2013 hatte sich das Innenministerium Schleswig-Holstein schon im Vorjahr an die Ausländerbehörden zu Fragen des Verwaltungsumgangs mit international Schutzberechtigten gewandt. Wenig neues für diese Zielgruppe bringt nun der ausführliche Erlass des Kieler Innenministeriums vom 14.2.2014:
Reiseausweise gibt es nur in besonderen Ausnahmefällen, ansonsten bleibt es beim Ausweisersatz. Die Wohnsitzauflage bleibt bis zur endgültigen Entscheidung des BGH weiterhin bestehen. Zwar haben die Betroffenen ab sofort Arbeitsmarktzugang, aber längst noch keinen regelmäßigen Anspruch auf Familienzusammenführung. Da steht die intensive Einzelfallprüfung vor...