Inzwischen zieht das Land Schleswig-Holstein mit den anderen Bundesländern im Umgang mit syrischen Studierenden gleich und regelt mit <link file:1239 download herunterladen der datei>Erlass vom 22.5.2013 die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Syrien, die aufgrund der Kriegsentwicklung im Heimatland ihre Unterhaltsquelle verloren haben.
Betroffenen ist der zeitnahe Kontakt mit der für sie zuständigen Ausländerbehörde empfohlen.