Eltern und minderjährige Kinder, die gemeinsam innerhalb einer Frist von drei Monaten zu ihrem hier Schutzberectigten Geschwisterkind nachziehen entfallen die Voraussetzungen von Wohnraum und Lebensunterhaltssicherung.
Eltern und minderjährige Kinder, die gemeinsam innerhalb einer Frist von drei Monaten zu ihrem hier Schutzberectigten Geschwisterkind nachziehen entfallen die Voraussetzungen von Wohnraum und Lebensunterhaltssicherung.