Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration erklärt im <link file:5654 download file>Erlass vom 27.2.2019, dass ggf. der in getrennten Befragungen zu erstellende Zeugenbeweis helfen kann. Grundsätzlich gilt aber die Beweislast des Antragstellenden und dass es im Identitätsnachweisfall bei Einbürgerungen keine Härtefallregelung gäbe.
Am <link file:5740 download file>23.7.2019 gibt das MILISH gegenüber dem Flüchtlingsrat SH dazu weitere Erläuterungen ab.