Die Hinweise sind vom BMI am 26.11.2021 an die Innenministerien und Senatsverwaltungen der Bundesländer und Stadtstaaten gegangen.
<link mail window for sending>Karim Al Wasiti, Fachreferent für das Thema Familiennachzug beim Flüchtlingsrat Niedersachsen, führt dazu aus:
"Anbei leiten wir ein Schreiben des BMI zur Fallbearbeitung in der Praxis beim Thema "Familiennachzug aus Krisenregionen zu Deutschen", explizit aktuell am Beispiel Äthiopiens, weiter. Diese Fallbearbeitungshinweise richten sich an die deutschen Auslandvertretungen sowie die beteiligten Inlandsbehörden. Die Auslandsvertretungen sollen je nach der Bewertung der Lage im Herkunftsland gesetzliche Ausnahmen beim Nachweis der erforderlichen Sprachkentnnisse anwenden. Auf eine Zustimmung der beteiligten Ausländerbehörde soll ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diese mit Zeitaufwand verbunden wäre und sich die Situation vor Ort zuspitzt, um einem vollständigen Wegfall des Visumsverfahrens vorzubeugen. Die Auslandsvertretung soll in solchen Situationen die inlandbezogenen Verfahrensschritte selbst prüfen und dann die Ausländerbehörden in Kenntnis setzen. Auch beim Nachholen von Visaverfahren für Angehörigen von Deutschen, die sich bereits im Inland befinden, sollen Ausnahmen gemacht werden, indem die entsprechende Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise (zwecks Beantragung des Visums) erteilt werden.
Zu fordern wäre, dass diese Vorgehensweise auch beim Familiennachzug (nicht nur zu Deutschen) aus anderen Herkunftsländern angewendet wird, die sich in Dauerkrisen befinden. Es wäre mehr als überfällig, beispielsweise beim Familiennachzug aus Afghanistan Ausnahmen zuzulassen, wenn die reine Antragstellung mehr als 2 Jahren Wartezeit in Anspruch nimmt und die Bearbeitung weitere Jahre. Hinzu kommt die katastrophale Versorgungskrise und Menschenrechtslage, nicht erst seit der Machtübernahme der Taliban. Die meisten Antragsteller:innen sind Frauen und Kinder. Was Frauen unter dem Talibanregime zu befrüchten haben, müssen wir dem AA und BMI wohl nicht mehr erläutern. Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die Krise, was den Famiienachzug angeht, gar nichtsa unternommen, die Sitauation ist die gleiche wie eh und je: Jahrelanges Warten auf die Antragstellung, weitere Jahre warten auf die Bearbeitung.
Über Verbesserungen beim Nachzug der Angehörigen von Schutzberechtigen in Deutschland, die oftmals genau so schutzbedürftig sind wie die Stammperson, hat man sich noch keine Gedanken gemacht. Der neue<link https: www.frsh.de aktuell presseerklaerungen presseerklaerung news innovationen-bei-der-fluechtlingsintegration-versus-kontinuitaet-bei-der-aufenthaltsbeendigung external-link-new-window external link in new> Koalitionsvertrag gibt Anlass, darüber nachzudenken, wie man dieses Leid etwas veringern und den Betroffenen schneller zur Verwirklichung ihres Rechtanspruchs verhelfen kann. In der Koalitionsvereinbarung heißt es: 'Wir Wollen die Visavergabe beschleunigen und verstärkt digitalisieren' nun müssen Taten folgen."