Bekanntgabe des ab 1.1.2016 geltenden Verteilungsschlüssels (§ 7 Abs. 1 AuslAufnVO)
Erlass
Anstelle des bisher festen Verteilungsschlüssels ist rückwirkend zum 1.1.2016 ein dynamischer getreten. Er folgt der Entwicklung der Einwohnerzahlen der Kreise und kreisfreien Städte, die nach dem Zensus bereinigt und fortgeschrieben werden.