Anlässlich der Feststellung, dass das gesetzlich festgelegte monatliche Kontingent von bundesweit bis zu 1.000 Familienzusammenführungen für subsidiär Schutzberechtigte bis Jahresende 2018 bei weitem nicht erfüllt werden wird, werden die Ausländerbehörden u.a. angewiesen, die Vorabzustimmungen zu den Visumsanträgen zu beschleunigen und mit Priorität zu behandeln.