Erlass des <link>Innenministeriums SH
1. Rückführungen von Minderheitenangehörigen in den Kosovo
2. Statistische Erfassung der ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo
1. Am 31.8. und 1.9.2004 haben wie geplant weitere Expertengespräche einer Bund-Länder-Delegation mit UNMIK über Fragen der Rückführung in den Ko-sovo stattgefunden. Zu Ihrer Information über die Ergebnisse dieser Gesprä-che füge ich eine Kopie der vom BMI übersandten “Abgestimmten Nieder-schrift” sowohl in englischer Originalfassung als auch in deutscher Überset-zung als Anlage 1 bei.
Unter Bezug auf Ziffer 3 des Erlasses vom 9.7.2004 - Az.: IV 606-212-29.234.50-14 ist für Minderheitenangehörige der Ashkali und Ägypter - wie auch für Serben und Roma, deren Situation mangels Veränderung nicht The-ma der Expertengespräche war - weiterhin von der tatsächlichen Unmöglich-keit der Abschiebung auszugehen, da UNMIK sich nach wie vor nicht in der Lage sieht, einer Wiederaufnahme der Rückführung dieser Minderheitenan-gehörigen zuzustimmen.
Dem BMI-Schreiben vom 6.9.2004 ist zu entnehmen, dass die deutsche Seite der Delegation auf Grund der Gespräche den Eindruck gewonnen habe, dass UNMIK eine Wiederaufnahme der Rückführungen des o.g. Personenkreises der Ashkali und Ägypter möglicherweise nicht vor dem Frühjahr nächsten Jah-res zulassen wird.
2. Das BMI beabsichtigt, zum Jahresende eine Aktualisierung der Zahlen der in Deutschland aufhältigen ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo durchzuführen.
Ich bitte, zum Stichtag 31.12.2004 die Anzahl der in Ihrem Zuständigkeitsbe-reich aufhältigen Angehörigen der ethnischen Minderheiten - getrennt nach Ethnien - sowie der Kosovo-Albaner entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten Muster bis zum 15.12.2004 mitzuteilen.
Die Anlage kann bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats angefragt werden.