Das Schleswig-Holsteinische OVG hat mit Beschluss vom 24.2.2003 (Anlage) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsauffassung entschieden, dass ein deutschverheirateter Ausländer durch seine Eheschließung einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach §23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erwogen hat.
<link file:1051 download herunterladen der datei>Hier ist die Anlage zu finden.