Hinweise des Bundesinnenministeriums vom 4.6.2021 zu:
1. Globalzustimmung für Erntehelfer
2. Bezug von Kurzarbeitergeld / Arbeitszeitreduzierungen
3. Covid-19 - Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach § 16d AufenthG
4. Verfahrensoption zu § 16d Abs. 1 AufenthG in Heilberufen
5. Hinweise zum Vollzug des Visumverfahrens
6. Hinweise zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Download: BMI-Hinweise vom 4.6.2021
IQ-Handout zu § 16d Aufenthaltsgesetz:
Die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation (Berufs- oder Hochschulausbildung) ist ein Weg, um als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten. Falls Ihnen für die volle Anerkennung noch Fachkenntnisse, Sprachkompetenzen oder Praxiserfahrung fehlen, können Sie diese auch in Deutschland erwerben. Für diesen Zweck bietet der §16d Aufenthaltsgesetz nicht-europäischen Fachkräften die Möglichkeit der Einreise nach Deutschland.
Download:IQ-Handout