Auszug: "Aufenthalts- und asylrechtliche Regelungen beinhalten eine Vilezahl an Verpflichtungen und Mitwirkungspflichten. die von Ausländerinnen und Ausländern abhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zu beachten bzw. zu erfüllen sind. ...Gleichzeitig fehlt es aber vielfach auch an einer klaren Festlegung dessen, was von den Betroffenen konkret zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten konkret erwartet wird, welche Maßnahmen und Belege als Nachweise oder Glaubhaftmachung akzeptiert werden und welche Möglichkeiten des Verwaltungszwanges oder anderer Sanktionen gegebenenfalls anwendbar sind. ...
Werden empfohlene oder geforderte Mitwirkungspflichten nachweislich erfüllt, ermöglichen die gefundenen Ergebnisse zuwanderungsbehördliche Entscheidungen, die die erteilung von Aufenthaltstiteln und Ausbildungsduldungen, aber auch die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen oder Duldungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beinhalten können. Zur Schaffung von Rechtssicherheit bei allen Beteiligten wird empfohlen, gegebene Entscheidungsrahmen im positiven Sinne zu nutzen, sofern die gestellten Anforderungen nachweislich erfüllt sind."
Hier geht's zum vollständigen <link file:6175 download file>Text des Erlasses vom 19.2.2019