Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 26. Juli 2002
"(...)Ich bitte daher, entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten in der Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde - Geschäftsstelle der Härtefallkommission - Innenministerium von der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bis zur Beratung durch die Härtefallkommission in den Fällen abzusehen (...)"
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