Zur Aufnahme von Flüchtlingen im Resettlement-Verfahren sind folgende Dokumente veröffentlicht:
- Die Anordnung des Bundesministeriums des Inneren (BMI) zur Aufnahme von bis zu 200 Personen mit irakischer, iranischer oder syrischer Staatsangehörigkeit aus der Türkei
- Widerruf der Anordnung des BMI vom 5.6.2013 zur Aufnahme von bis zu 200 nicht-syrischen Flüchtlingen aus Syrien (der UNHCR signalisierte, dass diese geplante Aufnahme im Jahr 2013 nicht durchführbar sei - um die im Kontingent festgelegte Anzahl von Aufnahmen zu erreichen, wird die Gruppe neu definiert)