Härtefallkommission in Schleswig-Holstein
Schon seit Oktober 1996 gibt es in Schleswig-Holstein eine Härtefallkommission (HFK), deren Arbeit mit dem im Zuwanderungsgesetz enthaltenen §23a AufenthG seit 2005 eine gesetzliche Grundlage hat. Die Härtefallkommission in Schleswig-Holstein kann angerufen werden, wenn Geflüchtete oder andere Ausländerinnen und Ausländer aus Schleswig-Holstein befürchten, dass die von der zuständigen Ausländerbehörde geforderte Ausreise oder angestrebte Abschiebung in ihr Herkunftsland für sie eine besondere Härte darstellen würde. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ist Gründungsmitglied in diesem formal behördenunabhängigen Gremium; gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbänden sowie VertreterInnen des Innenministeriums und des Städte- und Gemeindetages (d.h. der Ausländerbehörden).
Verfahrensgrundsätze
Die Verfahrensgrundsätze der Härtefallkommission Schleswig-Holstein in der Fassung vom 23.3.2023 stehen hier zum Download.
Die Geschäftsstelle der Härtefallkommission befindet sich im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein; die Sitzungen der Kommission finden turnusmäßig, aber höchstens einmal im Monat statt.
Geschäftsstelle
Geschäftsstelle der Härtefallkommission Schleswig-Holstein
c/o Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Gleichstellung und Integration Schleswig-Holstein
Postfach
24170 Kiel
Christiane Keller, HFK[at]sozmi.landsh.de
Telefon: 0431 988-2152
Andre Borchert, HFK[at]sozmi.landsh.de
Telefon: 0431 988-5444
Weitere Informationen auf der Homepage der Härtefallkommission
Mitglieder der Härtefallkommission Schleswig-Holstein:
Vorsitzender | Herr Norbert Scharbach, Tel: 0431-988 2040 Norbert.Scharbach(at)sozmi.landsh.de |
Stellvertretende Vorsitzende | Frau Stephanie Hinrichsen, stephanie.hinrichsen(at)sozmi.landsh.de |
HFK-Mitglieder des FlüchtlingsratsSchleswig-Holstein e.V. | Michael Wulf, Kiel Solveigh Deutschmann, Nortorf |
Alle HFK-Mitglieder finden Sie hier