Mit Bezug auf den <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article erteilung-von-aufenthaltserlaubnissen-fuer-syrische-fluechtlinge-die-eine-aufnahme-durch-ihre-in-d external-link-new-window externen link in neuem>Erlass vom 28.8.2013 hat das Innenministerium Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass diese zunächst bis 28.2.2014 befristete Aufnahmeanordnung bis zum 30.9.2014 verlängert wird.
Ob und ggf. in welcher Qualität demnächst noch inhaltliche Änderungen in die Erlasslage eingepflegt werden könnten, werde derzeit noch geprüft. [sic!]