Aus dem <link file:5709 download file>Schreiben des Innenministeriums Schleswig-Holstein (MILISH) vom 5.6.2019 an den Finanzausschuss des Landtages Schleswig-Holstein werden die offenbar erstrangigen finanziellen Interessen der Landesregierung offenbar, die in seine Bereitschaft münden, sich auf das als AnkER-Zentrums-Konzept des Bundesinnenministeriums (BMI) bekannte System, das derzeit schon in verschiedenen anderen Bundesländern Schaden anrichtet, einzulassen.
In Konsequenz der Verwaltungsveinbarung (siehe<link file:5710 download file> Entwurf vom 24.5.2019), die am 13. Juni 2019 zwischen MILISH und BMI geschlossen wurde,
- soll die Rolle des Landesamtes auf Unterbringungsmanagement, Rückkehrberatung und Mitwirkung bei der Aufenthaltsbeendigung reduziert werden,
- soll das Asylverfahren im Hochgeschwindigkeitstakt beschleunigt werden,
- soll die federführende Durchführung von Asylverfahrensberatung vollständig an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgegeben werden, das darunter vor allem Gruppeninformationen mit Schwerpunkt auf Rückkehrberatung versteht,
- sollen Betroffene mit offener Bleibeperspektive regelmäßig 18 Monate, ggf. auch 24 Monate im Kompetenzzentrums-Lager "wohnverpflichtet" werden,
- sollen Bewohner*innen mit Arbeitsverbot belegt und auf den Bezug sozialer Sachleistungen reduziert werden,
- sollen schulpflichtige Kinder in einer Lagerschule isoliert werden,
- sollen Dublin-III-Verfahren beschleunigt zum Abschluss gebracht werden,
- sollen Asylsuchende aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern vollständig außen vor gehalten werden,
- sollen mit personeller und finanzieller Hilfe des Bundes die Externalisierung von im Asylverfahren erfolglosen Schutzsuchenden beschleunigt vollstreckt werden.