Aus dem Schreiben des Innenministeriums Schleswig-Holstein (MILISH) vom 5.6.2019 an den Finanzausschuss des Landtages Schleswig-Holstein werden die offenbar erstrangigen finanziellen Interessen der Landesregierung offenbar, die in seine Bereitschaft münden, sich auf das als AnkER-Zentrums-Konzept des Bundesinnenministeriums (BMI) bekannte System, das derzeit schon in verschiedenen anderen Bundesländern Schaden anrichtet, einzulassen.
In Konsequenz der Verwaltungsveinbarung (siehe Entwurf vom 24.5.2019), die am 13. Juni 2019 zwischen MILISH und BMI geschlossen wurde,
- soll die Rolle des Landesamtes auf Unterbringungsmanagement, Rückkehrberatung und Mitwirkung bei der Aufenthaltsbeendigung reduziert werden,
- soll das Asylverfahren im Hochgeschwindigkeitstakt beschleunigt werden,
- soll die federführende Durchführung von Asylverfahrensberatung vollständig an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgegeben werden, das darunter vor allem Gruppeninformationen mit Schwerpunkt auf Rückkehrberatung versteht,
- sollen Betroffene mit offener Bleibeperspektive regelmäßig 18 Monate, ggf. auch 24 Monate im Kompetenzzentrums-Lager "wohnverpflichtet" werden,
- sollen Bewohner*innen mit Arbeitsverbot belegt und auf den Bezug sozialer Sachleistungen reduziert werden,
- sollen schulpflichtige Kinder in einer Lagerschule isoliert werden,
- sollen Dublin-III-Verfahren beschleunigt zum Abschluss gebracht werden,
- sollen Asylsuchende aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern vollständig außen vor gehalten werden,
- sollen mit personeller und finanzieller Hilfe des Bundes die Externalisierung von im Asylverfahren erfolglosen Schutzsuchenden beschleunigt vollstreckt werden.