Anfang dieses Jahres hat das vom Flüchtlingsrat im Vorfeld mit ausführlicher Stellungnahme kritisierte Ausreisezentrum – amtlich als Landesunterkunft für Ausreisepflichtige bezeichnet – in der 2.000 Plätze vorhaltenden EAE-Kaserne in Boostedt seine Arbeit aufgenommen. Der hier dokumentierte Erlass bildet die Verordnungslage für die weitgehend unbefristete Zwangsunterbringung von ausreisepflichtigen Männern, Frauen und Kindern.
Flüchtlingsrat, Landesflüchtlingsbeauftragter und Verbände hatten – mit Blick auf den möglicherweise monatelangen Aufenthalt im Ausreisezentrum – bei besagter Anhörung ebenso moniert, dass es nicht vorgesehen sei, schulpflichtige Kinder in die Regelschulen vor Ort zu integrieren, sondern sie durch ein kaserneninternes Beschulungsprovisorium zu versorgen. Auch diesbezüglich finden sich im Verlauf der o.g. Anhörung erklärte Zusicherungen des Ministeriums nicht im Erlass wieder.
Im Erlass zum Ausreisezentrum vom 29.12.2016 heißt es zwar, dass auch Dublin-Fälle ggf. in dem amtlich "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige" (LUK-A) benannten Ausreisezentrum wohnverpflichtet werden sollen.
Auf kritische Nachfragen des Flüchtlingsrates erfolgte vom MIB SH eine Klarstellung am 15.3.2017 zum Erlass, dass Dublin-Fälle nicht zur Zielgruppe des Ausreisezentrums in Boostedt zählen.