Das SPD-geführte BMI hat am 11.10.2023 einen Referent*innenentwurf vorgelegt, der sich wie zu Seehofers Zeiten und in gewohnt verschleiernder Rhetorik „Rückführungsverbesserungsgesetz“ nennt. Mit diesem Gesetzentwurf wird natürlich rein gar nichts „verbessert“. Vielmehr wird die Entrechtung in Deutschland lebender Menschen vorangetrieben (Ausweitung von Inhaftierung, Ausweitung überfallartiger Überraschungsabschiebungen, Eindringen in Wohnungen, Einschränkung des Rechtsschutzes usw.). Die Grundlage des Gesetzentwurfs basiert in weiten Teilen auf einem so genannten „Diskussionsentwurf“ den das BMI bereits im September vorgelegt hatte und mit dem die Verschärfungsforderungen der Ministerpräsident*innen umgesetzt werden sollte. Verbesserungen – etwa beim Arbeitsmarktzugang, beim Familiennachzug, Abschaffung der Duldung light und andere im Koalitionsvertrag fest vereinbarte Dinge – sucht man in dem Gesetzentwurf vergeblich (mit Ausnahme einer verlängerten Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Geschützte auf drei Jahre).
Downloads:
- Hier zum Download der Gesetzentwurf und eine Synopse, aus der die mit dem geplanten Gesetz einhergehenden rechtlichen Änderungen transparent werden. Die Grünnen haben eine u.E. recht positivistische Datei mit FAQs zum Gesetzentwurfverschickt.
- Hier können die Stellungnahmen von PRO ASYL, terre des hommes, Amnesty International, Paritätischer Gesamtverband und die gemeinsame von EKD und Katholischer Bischofskonfernz heruntergeladen werden.
Hinweis:
Wir werden uns u.a. mit dem Gesetzentwurf und seinen Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis bei einem für Anfang 2024 geplanten Workshop Aufenthaltsbeendigung befassen. Information zum Workshop gibt es hier.