Pünktlich zur Innenminister*innenkonferenz (IMK) vom 9.-11.12.2020 lassen der Bundesinnenminister und einige seiner Länderkollegen sich mit fragwürdigen Bemerkungen über ein Ende des Syrien-Abschiebungsstopps hören und sorgen für Nervosität nicht nur unter syrischen Geflüchteten. Anfang Dezember will die IMK über Syrien-Abschiebungen, aber wohl auch über die Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan, beraten.
Mit Blick auf die IMK berichtete schon die letzte Ausgabe des Magazins Der Schlepper <link file:6274>Nr. 98[1] im Schwerpunkt über Syrien und dort bestehende Rückkehrrisiken. Darüber hinaus machen wir mit einer aktuellen online-Fotoausstellung auf die prekäre Lage in Syrien aufmerksam: <link ausstellung>
Die aktuelle Ausgabe unseres Magazins <link file:6364>Nr. 99[2] widmet sich in ihrem Hauptteil der von Aufstandsgewalt, von einer entfesselten Pandemie und von einer ruinierten Wirtschaft beherrschten Lage in Afghanistan sowie den prekären Folgen für die Zivilbevölkerung und den bestehenden Risiken für dorthin Zurückkehrende.
In Schleswig-Holstein entwickelt sich weiter gehender politischer Handlungsbedarf, weil vor dem Hintergrund dort besonders restriktiver Abschiebungspolitik seit geraumer Zeit insbesondere afghanische Geflüchtete aus skandinavischen Ländern im Zuge der europäischen Binnenmigration weiterfliehen. Hier wird ihnen als sogenannten Dublin-Fällen zwar auch keine Aufenthaltsperspektive zugestanden, sie können aber auf absehbare Zeit Corona-bedingt auch nicht zurückgeschoben werden.
Wir haben diese beiden Ausgaben unseres Magazins mit besonderem Blick auf die anstehende Innenminister*innenkonferenz herausgegeben. Die Beiträge leisten eine authentische Lagebeschreibung zu diesen beiden Herkunftsländern und geben auch den Perspektiven der hierzulande exilierten und auf eine sichere Zukunft hoffenden Syrer*innen und Afgan*innen Raum.
Appell: Keine Abschiebungen in Kriegsgewalt und Überlebensnot!
Der Flüchtlingsrat hat sich am 1. Dezember die Innenministerin Dr. Sütterlin-Waack mit dem Appell gewendet, sie möge bei der IMK eine Beschlusslage befördern, die den Syrien-Abschiebungsstopp mindestens verlängert und die Abschiebungen nach Afghanistan keinesfalls auszuweiten.
Bleiberecht und Integration für syrische und afghanische Geflüchtete
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat gegenüber der Innenministerin seine Überzeugung betont, dass großzügige Bleiberechtsregelungen für nicht anerkannte und bis dato nicht aufenthaltsgesicherte Geflüchtete aus Syrien und aus Afghanistan in geradezu optimaler Weise mit den objektiven zuwanderungs- und integrationspolitischen Interessen Deutschlands und unseres Bundeslandes korrespondieren.
Die beachtlichen Integrationspotenziale von Menschen aus diesen beiden Herkunftsländern erweisen sich regelmäßig unter anderem in der Arbeit der landesweit engagierten Teilprojekte der vom Flüchtlingsrat und dem Paritätischen SH koordinierten arbeitsmarktorientierten Netzwerke Alle an Bord![3] und Mehr Land in Sicht![4].
Pressefotos: Für Presseveröffentlichungen zum Thema können wir Fotos von Tim Alsiofi aus der o.g. <link file: ausstellung>online-Fotoausstellung „Von Herzen, aus Idlib“[5] zur Verfügung stellen. Dateien anfordern bei: <link>office@frsh.de
gez. Martin Link