Mit dem Schreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 25. März 2020, Az.: M3-51000/2#5, an die Länder hat BMI vor dem Hintergrund einer bisher nicht gekannten und sich stetig verändernden Situation im Zusammenhang mit den aktuellen Maßnahmen zum Umgang mit der COVID 19-Pandemie zur Entlastung der vielfach bereits für Kundenkontakte geschlossenen Ausländer- und Zuwanderungsbehörden eine Reihe von dort erarbeiteten Verfahrensvereinfachungen zur Verfügung gestellt.
Das MILISH bittet die Zuwanderungsbehörden um Kenntnisnahme des BMI-Schreibens und Beachtung der darin enthaltenen Verfahrenshinweise gemäß folgender Maßgaben (MILISH-Erlass Nr. 2 vom 30.3.2020).
Erlass Nr. 2 folgt auf den Corona-Erlass Nr. 1 vom 18.3.2020.