Am 15. Juli 2021 hat das Auswärtige Amt diesen neuen Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Afghanistan herausgegeben.
Üblicherweise ist u.a. der AA-Lagebericht Grundlage für Asylentscheidungen und soll zuständige Stellen bei der Entscheidung über die Frage der Zumutbarkeit oder Nichtzumutbarkeit von Abschiebungen orientieren.
„Dieser Lagebericht ist altbacken und beschönigt in erschreckender Weise die tatsächliche Gefährdungslage am Hindukusch“, kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, das Dokument scharf. Der Flüchtlingsrat hatte Ende Juli einen Appell an die Landesregierung Schleswig-Holstein gerichtet und seine Kritik über den AA-Lagebericht vorgetragen.
Die Landesregierung wird vom Flüchtlingsrat angesichts der akut in Afghanistan eskalierenden Gewalt, der neuerlichen Fluchtbewegungen und der mit einer Rückkehr ggf. einher gehenden Risiken für Leib und Leben der Betroffenen aufgefordert, sich gegenüber dem Bund und den anderen Bundesländern für einen umgehenden bundeseinheitlichen Afghanistan-Abschiebungsstopp einzusetzen. Dabei verwies der Rat auch auf die aktuelle Aufforderung der afghanischen Regierung, Abschiebungen aus der EU zumindest vorläufig auszusetzen.
Stattdessen sollen nun am 3. August im Zuge einer Kollaboration mit Österreich ausreisepflichtige Afghanen aus Deutschland nach Kabul abgeschoben werden. „Immerhin sind diesmal wohl keine Afghanen aus Schleswig-Holstein betroffen“, erklärt Martin Link. Die Menschen in der afghanischen Community seien aber bis dato auch hierzulande in keineswegs unbegründeter Sorge. Der Flüchtlingsrat bietet in seinen Räumen professionelle unabhängige <link>Beratung für Geflüchtete[1] u.a. aus Afghanistan an.
„Sollte also ein bundeseinheitlicher Abschiebungsstopp wider jede Vernunft nicht durchsetzbar sein, appellieren wir an die Landesregierung, einen landeseigenen Abschiebungsstopp zu erlassen und ein Landesprogramm zur Integration und dauerhaften Bleiberechtssicherung für afghanische Geflüchtete aufzulegen“, erklärt Martin Link das Gegenmodell des Flüchtlingsrats zur restriktiven Abschiebungspolitik in Kriegsgewalt und Überlebensnot.
HINTERGRUND
Der neue Lagebericht des Auswärtigen Amts stellt gerade keine bedarfsgerechte und qualifizierte Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Stellen dar. Dies gilt allein schon, weil der Bericht lediglich den Stand vom Mai 2021 darlegt. Seit dem haben die NATO-Truppen das Land verlassen und die <link https: taz.de regierung-verharmlost-afghanistan-lage>Taliban haben über 168 Distrikte neu eingenommen[2], eine opferreiche Gewaltwelle, auch durch andere Aufständische betrieben, eskaliert, Frauenrechte werden systematisch demontiert und die UN stellt eine akute Zunahme von Fluchtbewegungen aus Afghanistan fest.
Um der sich aktuell schnell entwickelnden – und sich verschlechternden – Lage in Afghanistan gerecht zu werden, muss das Auswärtige Amt gewährleisten, tatsächlich und aktuell die Lage zu beurteilen. Der Flüchtlingsrat SH und PRO ASYL schlagen monatliche ad-hoc-Berichte vor, die keine vollständig neuen Lageberichte darstellen, sondern Updates zu den jüngsten Entwicklungen bieten.
Die Politik muss insbesondere mit einem Abschiebungsstopp auf die dramatische Ver-schärfung der Sicherheitslage reagieren, den <link https: morr.gov.af en node>auch die afghanische Regierung einfordert[3]. Schweden, Norwegen und Finnland haben entsprechend Abschiebungen bereits gestoppt.
Zur Kritik im Einzelnen und der vom AA nicht berücksichtigten Entwicklungen
Am 14. April 2021 hatte der NATO-Rat – nachdem die USA bereit zuvor die Beendigung des Einsatzes angekündigt und sich die übrigen NATO-Partner angeschlossen hatten – das Ende der Mission Resolute Support in Afghanistan offiziell beschlossen. Am 1. Mai begann hierauf der Abzug der Truppen. Anfang Juli wurde von den US-Streitkräften und deren Verbündeten bereits der größte Militärstützpunkt und Luftwaffenstützpunkt in Bagram geräumt. Und am 30. Juni kamen die letzten Bundeswehrsoldat*innen aus Afghanistan in Deutschland an.
Die Taliban auf dem Vormarsch
Den Zeitraum seit Beginn des Abzugs der NATO-Truppen – mit dem die nach wie vor andauernde erfolgreiche Offensive der Taliban und anderer Aufständischer begann – deckt der Lagebericht des Auswärtigen Amtes mithin nicht ab: Anfang Mai hatten die Taliban noch 32 Distrikte in ihrer Gewalt, mittlerweile sind es <link https: taz.de regierung-verharmlost-afghanistan-lage>über 200 von insgesamt 388 Distrikten Afghanistans[4], von denen die Regierungstruppen lediglich 15 zurückzuerobern vermochten. Auch größere Städte drohen den Taliban in die Hände zu fallen. Die Provinzhauptstadt <link https: www.zdf.de nachrichten politik afghanistan-taliban-masar-i-scharif-100.html>Mazar-i Sharif[5] wurde beispielsweise bereits unmittelbar nach dem Abzug der Bundeswehr, die dort mit dem Camp Marmal ihr größtes Feldlager außerhalb des Bundesgebietes unterhalten hatte, von den Taliban umzingelt. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die Stadt von ihnen eingenommen wird.
Ein am 26.07.2021 erschienener <link https: unama.unmissions.org sites default files unama_poc_midyear_report_2021_26_july.pdf>Bericht der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA)[6] zeigt auf, dass sich die Sicherheitslage in der ersten Hälfte des 2021, d.h. bis einschließlich Juni, ganz extrem gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres verschärft hat. Die Gesamtzahl der getöteten und verletzten Zivilisten stieg demnach um 47 Prozent im Vergleich zur ersten Hälfte des Jahres 2020. Zugleich kehrte sich der Trend der letzten vier Jahre um, in denen die Zahl der zivilen Opfer in den ersten sechs Monaten des Jahres jeweils sank. Die Zahl der zivilen Opfer stieg wieder auf das Rekordniveau der ersten sechs Monate der Jahre 2014 bis 2018. Besonders besorgniserregend ist, dass UNAMA Rekordzahlen von getöteten und verletzten Mädchen und Frauen, sowie eine Rekordzahl an getöteten Kindern insgesamt dokumentiert hat: Im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 ist die Anzahl der getöteten und verletzten Mädchen und Frauen, die getötet und verletzt wurden, fast verdoppelt. Die Zahl der zivilen Opfer unter Jungen stieg um 36 Prozent.
Wörtlich heißt es in dem UNAMA-Bericht weiter:
„UNAMA ist besorgt über die gestiegene Zahl von zivilen Opfern seit der Ankündigung des Abzugs der internationalen Streitkräfte aus Afghanistan im April und dessen kurz darauf erfolgten Beginns, nach welchem die Taliban eine beträchtliche Anzahl von Distrikt-Verwaltungszentren eroberten“.
Über die Zeit seit dem Abzug der NATO-Truppen Anfang Mai bis Ende Juni heißt es in dem UNAMA-Bericht:
„Zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni 2021 verzeichnete die UNAMA 2.392 zivile Opfer, fast so viele wie in den gesamten vier vorangegangenen Monaten dokumentiert wurden. Die Zahl der zivilen Opfer im Mai-Juni 2021 war die höchste Zahl an zivilen Opfern in diesen beiden Monaten, seit UNAMA im Jahr 2009 mit der systematischen Dokumentation begann“.
Dass das Auswärtige Amt vor diesem Hintergrund glaubt, mit seinem aktuellen Bericht die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan zur Handhabe durch deutsche Behörden und Gerichte angemessen nachvollziehbar zu machen, ist u.E. erschreckend und liefert keinesfalls eine qualifizierte Beschreibung der Lage und der für die Betroffenen ggf. mit einer Rückkehr einhergehenden Risiken.
Copy and Paste – alte Textbausteine recycelt
Schon fast zynisch sei es, kritisiert der Flüchtlingsrat, wenn zu Beginn der Zusammenfassung der Ergebnisse des Lageberichts des Auswärtigen Amtes im ersten Satz eine Formulierung Verwendung findet, die sich fast wortgleich mit jener im vorangegangenen Lagebericht deckt. Danach befinde sich Afghanistan nach Jahrzehnten gewaltsamer Konflikte „weiterhin in einer schwierigen Aufbauphase mit einer volatilen Sicherheitslage“. Das klingt – auch wenn von einer unbeständigen Sicherheitslage die Rede ist – so, als ob Afghanistan insgesamt auf einem guten Weg sei („Aufbauphase“). Wie dargestellt, könnte die gegenwärtige Wirklichkeit am Hindukusch nicht weiter von dieser außenamtlichen Behauptung entfernt sein.
Lage der Rückkehrenden beschönigt
Aber der Lagebericht ist nicht nur in Bezug auf die Sicherheitslage überholt. In ihm wird auch die Lage für Rückkehrer in grob fahrlässiger Qualität beschönigt. Auf Seite 24 des Lageberichtes wird zwar eingeräumt, dass Rückkehrende aus Europa von der afghanischen Gesellschaft „teilweise misstrauisch wahrgenommen“ würden. Auch hänge ihnen „insbesondere innerhalb ihrer Familien oftmals der Makel des Scheiterns an“. Sodann heißt es aber – wie auch schon in dem vorangegangenen Lagebericht – es seien dem Auswärtigen Amt „keine Fälle bekannt, in denen Rückkehrende nachweislich aufgrund ihres Aufenthalts in Europa Opfer von Gewalttaten wurden“.
Dem stehen die Erkenntnisse der auch aus Hintergrundgesprächen im MILIGSH bekannte Ethnologin und Gerichtsgutachterin Friederike Stahlmann gegenüber, die in einem – erst im Juni 2021 herausgegebenen und daher in dem Stand Mai 2021 naturgemäß noch nicht berücksichtigten – Gutachten die „<link aktuell presseerklaerungen presseerklaerung news neue-afghanistan-studie-belegt-rueckkehrgefaehrdungen>Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen“[7] in den Blick genommen hat.
Darin zeigt Frau Stahlmann auf, dass Abgeschobene „allein aufgrund der Tatsache, dass sie in Europa waren, nicht nur durch die Taliban, sondern auch durch staatliche Akteure und das soziale Umfeld von Gewalt bedroht sind“. Aus der quantitativen Analyse ergibt sich, dass „über 50 Prozent wegen ihres Aufenthalts in Europa von Gewalt gegen sie oder ihre Familien betroffen waren“. Von den Taliban wird den Betroffenen ein „Überlaufen“ zu deren Gegnern unterstellt. Verfolgung droht ihnen nicht nur von den Taliban, sondern auch von ihren eigenen Familien, staatlichen Akteuren und der afghanischen Öffentlichkeit wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Normbrüche während ihres Aufenthalts in Europa, wegen „Verwestlichung“ und zugeschriebener Apostasie. Wegen noch bestehender Schulden für die Flucht nach Europa geraden Abgeschobene oftmals in das Fadenkreuz ihrer Gläubiger. Die Annahme, dass Europa-Rückkehrer wohlhabend seien, führt zu dem Risiko, Opfer krimineller Handlungen zu werden. Der mit ihrer Stigmatisierung erfolgende soziale Ausschluss erhöht außerdem Opfer von allgemeiner Gewalt zu werden. Hierzu gehören Kampfhandlungen, Zwangsrekrutierungen durch Taliban und Weiterverfolgung im Falle von Vorverfolgungen.
Auf S. 22 des AA-Lageberichts wird indessen von Reintegrationsprojekten für Rückkehrer berichtet. Diesbezüglich stellt sich die Frage, wie lange Organisationen, die bislang Rückkehrhilfen anbieten, wie etwa IOM oder IPSO, angesichts der sich täglich verschlechternden Sicherheitslage und des Vordringens der Taliban und anderer Aufständischer überhaupt noch in Afghanistan Hilfe anbieten können.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich über den Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 15.7.2021 sagen: Es ist bekannt, dass die von den jeweiligen Deutschen Botschaften zusammengetragenen Informationen zur asyl- und abschiebungsrelevanten Situation erst verschiedene Stationen im Auswärtigen Amt durchlaufen, ehe ein neuer Lagebericht erscheint. Im Fall Afghanistans und der sich seit Beginn des Abzugs der NATO-Truppen überschlagenden Ereignisse wäre das Auswärtige Amt allerdings gut beraten gewesen, einen Ad-hoc-Bericht verfassen zu lassen, anstatt angesichts der rasanten Entwicklung bereits <link file:6349>altbackene Informationen[8] zu veröffentlichen, die als Grundlage für aufenthaltsrechtliche Entscheidungen oder in Asylverfahren völlig ungeeignet sind. Um der sich schnell entwickelnden und verschlechternden Situation gerecht zu werden, sollten künftig monatliche jeweils neue Ad-hoc-Berichte erstellt werden.
Die aktuellen hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit zusammen getragenen Erkenntnisse anderer Stellen und Expert*innen zu Afghanistan machen deutlich: es braucht dringend einen Abschiebungsstopp! Das fordert auch die afghanische Regierung selbst ein und andere europäische Staaten haben bereits entsprechend reagiert.
Gleichzeitig stellt der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fest, dass der aktuelle AA-Lagebericht in keiner Weise geeignet ist, der unter afghanischen Schutzsuchenden im Bundesland umgehenden erheblichen Verunsicherung und Sorge mit Blick auf eine vermeintlich drohende Abschiebung abzuhelfen.
Ein <link https: ecre.org joint-statement-european-countries-should-immediately-cease-all-deportations-to-afghanistan>europäisches Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen[9], u.a. Human Rights Watch, Europäischer Flüchtlingsrat ECRE, Caritas Europe, Oxfam, PRO ASYL und weiteren, hat die Forderung nach einem Abschiebungsstopp für Afghanistan erst kürzlich erneuert. Der <link aktuell presseerklaerungen presseerklaerung news abschiebungen-in-den-krieg-stoppen-und-gerichtsurteile-anerkennen>Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein[10] hat sich u.a. vor den letzten Innenministerkonferenzen gegenüber Bund und Ländern für einen Abschiebungsstopp und eine robuste Bleiberechtsregelung zugunsten afghanischer Ausreisepflichtiger eingesetzt.
gez. Martin Link
[1] Beratung beim FRSH e.V.: <link>
[2] Thomas Ruttig in der TAZ v. 23.7.2021: <link https: taz.de regierung-verharmlost-afghanistan-lage>
taz.de/Regierung-verharmlost-Afghanistan-Lage/!5785151/
[3] Afghanisches Flüchtlingsministerium am 8.7.2021: <link https: morr.gov.af en node>
[4] TAZ ebd.
[5] ZDF 6.7.2021: <link https: www.zdf.de nachrichten politik afghanistan-taliban-masar-i-scharif-100.html>
www.zdf.de/nachrichten/politik/afghanistan-taliban-masar-i-scharif-100.html
[6] UNAMA 7/2021: <link https: unama.unmissions.org sites default files unama_poc_midyear_report_2021_26_july.pdf>
unama.unmissions.org/sites/default/files/unama_poc_midyear_report_2021_26_july.pdf
[7] FRSH am 4.6.2021: <link aktuell presseerklaerungen presseerklaerung news neue-afghanistan-studie-belegt-rueckkehrgefaehrdungen>
[8] Siehe Der Schlepper Nr. 99: <link file:6349>
www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_99/s99_38-41.pdf
[9] ECRE 22.7.2021: <link https: ecre.org joint-statement-european-countries-should-immediately-cease-all-deportations-to-afghanistan>
[10] u.a. am 16.6.2021: <link aktuell presseerklaerungen presseerklaerung news abschiebungen-in-den-krieg-stoppen-und-gerichtsurteile-anerkennen>