Enttäuscht wird damit die Erwartung von Betroffenen und Unterschützer*innen, aber auch vieler Arbeitgeber*innen, dass die Regelung, die Afghan*innen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichterte, verstetigt würde.
Asylsuchende aus Afghanistan können – das ist die weitreichendste Einschränkung – ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr Maßnahmen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, zur assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Wie vor der Änderung im Sommer ist dann erneut lediglich die Förderung mit vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 44 und 45 SGB III) nach einer Wartezeit von drei Monaten möglich, soweit die Erwerbstätigkeit nicht generell untersagt ist.
Özlem Erdem-Wulff, Koordinatorin des Netzwerks <link http: mehrlandinsicht-sh.de external-link-new-window external link in new>„Mehr Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“, sieht in dieser Änderung große Probleme: Afghan*innen sind von regulären Sprachkursen ausgeschlossen, so dass schlechte Deutschkenntnisse in der Ausbildung durch andere Förderungsmaßnahmen kompensiert werden müssen. „Da waren die Instrumente des SGB III, auf die Afgha*innen ab Jahreswechsel keinen Anspruch mehr haben werden, gut geeignet“, so Erdem-Wulff. Auch für Volljährige, die vom Schulbesuch ausgeschlossen sind, habe die bisherige Weisungslage Chancen geboten.
„Verunsicherung entsteht“, so Erdem-Wulff, „zudem bei Betrieben, für die es ohne Förderung schwieriger ist, Afghan*innen einzustellen. Dadurch sind Arbeitsmarktzugang und Integration für Afghan*innen doppelt erschwert.“
Rückmeldungen, die das Netzwerk „Mehr Land in Sicht!“ von Arbeitgeber*innen in Schleswig-Holstein erhält, weisen auf sehr gute Erfolge in Fällen hin, in denen afghanische Mitarbeiter*innen und Auszubildende von Förderinstrumenten Gebrauch machen konnten. Özlem Erdem-Wulff rät daher allen Arbeitgeber*innen, die afghanische Asylsuchende beschäftigen, dringend, sich noch in diesem Jahr für Unterstützungsleistungen einzusetzen.