Dazu gehört, den bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Menschen aus Kriegsgebieten wieder aufzunehmen. „Die Aussetzung des Familiennachzugs kostet Menschenleben der im Krieg zurückbleibenden meist Frauen und Kinder, treibt Betroffene in die Boote und beschädigt Integration nachhaltig“, so Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein. Seit das zuständige Bundesamt Kriegsflüchtlingen fast nur noch einen subsidiären Schutz zuspricht, sind davon auch zahlreiche Schutzberechtigte in Schleswig-Holstein betroffen. (S. auch ein Beispiel in der aktuellen Ausgabe des Magazins Der Schlepper, Nr. 86, <link https: frsh.de fileadmin schlepper schl_86 s86_12-15.pdf external-link-new-window external link in new>„Ein Kampf für die Menschenwürde")
Der Flüchtlingsrat verurteilt daneben die Kooperation der EU mit der Türkei und Libyen, die zum Ziel hat, Fluchtwege zu versperren und es Flüchtlingen zu verunmöglichen, in den Mitgliedstaaten der EU ein Asylverfahren zu durchlaufen. Die effektive Abschottung Europas durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, in denen Menschenrechte missachtet werden, und die gleichzeitige Verfolgung und Kriminalisierung von Rettungsorganisationen auf dem Mittelmeer darf von der Bundesregierung nicht unterstützt werden. Zu diesem Themenkomplex verweisen wir auf die anstehende Veranstaltungsreihe <link http: www.frsh.de artikel save-the-date-wertewandel-die-abschottung-europas-gegen-schutzsuchende external-link-new-window external link in new>"Wertewandel? Die Abschottung Europas gegen Schutzsuchende“ von Oktober bis Dezember im Kieler Landeshaus.
Der Bund muss außerdem von seiner Haltung abrücken, Abschiebungen nach Afghanistan seien vertretbar. Afghanistan, <link http: www.frsh.de artikel updated-abschiebungen-nach-afghanistan external-link-new-window external link in new>dessen Sicherheitslage sich immer weiter verschlechtert, darf keinesfalls Ziel von Abschiebungen werden. Der Flüchtlingsrat appelliert an das Land Schleswig-Holstein, sich weiterhin Abschiebungen nach Afghanistan zu enthalten und Afghan*innen konsequent an Integrationsmaßnahmen teilhaben zu lassen.
Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, sich bei der für Ende November terminierten Ministerpräsident*innenkonferenz für die Aufhebung bis dato fortbestehender Hürden bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen stark zu machen. Siehe dazu die <link http: www.frsh.de artikel teilhabe-sicherstellen-beschaeftigung-und-ausbildung-moeglich-machen external-link-new-window external link in new>Stellungnahme des Netzwerks „Mehr Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ und des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein vom 22.9.2017. Selbst die Arbeitsverwaltung und Unternehmensorganisationen fordern Aufenthaltserlaubnisse statt Duldungen für Auszubildende oder den ungehinderten Zugang zu Arbeitsförderungsmaßnahmen für alle aufenthaltsgestatteten und geduldeten Geflüchteten.
Aufgerufen ist das Land auch, sich gegenüber dem Bund konsequent für einen aufenthaltsrechtlichen Spurwechsel einzusetzen. "Auch schleswig-holsteinische Fälle zeigen immer wieder die Tragik von im Asylverfahren gescheiterten gut integrierten Menschen – oft aus vermeintlich sichereren Herkunftsstaaten – auf, denen keine Bleibemöglichkeit gegeben wird und deren Ausweisung tiefe Wunden in der Gesellschaft hinterlässt", so Martin Link.