„Das Land hat in der Vergangenheit aus guten Gründen auf eine eigene Abschiebehafteinrichtung verzichtet“, erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat. „Aber auch in der Vergangenheit haben wir den Vollzug von Abschiebungshaft durch Inanspruchnahme von Amtshilfe in anderen Bundesländern kritisiert“, so Link.
Dass Schleswig-Holstein nun aber ohne Not Kapazitäten nicht nur für eigene Ausreisepflichtige, sondern sogar auch für Betroffene aus anderen Bundesländern schaffe, sei die ultimative Abkehr von der bisher gepflegten Zurückhaltung bei der Externalisierung von Geflüchteten, kritisiert der Flüchtlingsrat.
„Die Haushaltsmittel wären zielführender in die nachhaltige Integration von Schutzsuchenden investiert“, mahnt Link
Abschiebungshaft ist ein anachronistisches Instrument zum Freiheitsentzug gegenüber Menschen, die nichts verbrochen haben, als dass ihnen hier kein sicherer Aufenthalt zugestanden wird. Flucht ist kein Verbrechen und sollte auch nicht bestraft werden. Abschiebungshaft widerspricht nicht nur humanitären Mindeststandards einer menschenrechtswürdigen Flüchtlingsadministrierung, sondern auch sämtlichen sich aus Demographieentwicklung, dem nationalen und europäischen Arbeitsmarkt sowie sachgerechter Weltkonfliktprävention und globaler Friedenspolitik abzuleitenden Bedarfen.
Die weiterhin gültige grundsätzliche Stellungnahme des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein gegen Abschiebehaft vom 27.5.2014 findet sich unter <link http: www.frsh.de artikel zum-imag-bericht-alternative-abschiebungshaft>www.frsh.de/artikel/zum-imag-bericht-alternative-abschiebungshaft
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