Die Gründe für einen dementsprechenden <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article winterabschiebestopp-westbalkan>Erlass aus dem Jahr 2013 und dem Erlass vom 02.12.2014 haben sich offensichtlich in keiner Weise geändert. Eine Vielzahl der gerade in den Westbalkan ausreisepflichtigen Personen und Familien - mit z. T. sehr kleinen Kindern - finden im jeweiligen Zielland keine menschenwürdige Beherbergung bzw. soziale, medizinische und andere Unterstützung. Berichte über die prekäre Lebenssituation, nach der insbesondere rückkehrende Roma in die Balkan-Staaten in Obdachlosigkeit geraten und nicht selten ihr Überleben in Behelfsunterkünften aus Pappe und Müllresten suchen müssen, sind legendär.
Eine in der Argumentation von GegnerInnen eines Winterabschiebungsstopps gern gemachte Verknüpfung mit der neuen Rechtslage, die mit dem "<link http: www.bgbl.de banzxaver bgbl _blank>Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten..." geschaffen worden ist, halten wir für illegitim.
"Ein Winterabschiebungsstopp ist eine rein humanitäre Maßnahme, bei der die Asylverweigerung, die Betroffenen kraft des neuen Gesetzes künftig gilt, keine Rolle spielen darf", erklärt Andrea Dallek vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Eine ggf. zwischen zuständiger Ausländerbehörde bzw. dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten und der ministeriellen Fachaufsicht jeweils abgestimmte Einzelfallprüfung gewährleistet u. E. nicht ausreichend Schutz und verurteilt die Betroffenen zu großer Unsicherheit unter dem Damoklesschwert der möglicherweise doch drohenden Abschiebung. Ein formeller Erlass eines Winterabschiebungsstopps hingegen erscheint mit Blick auf die Schutzqualität und eine ggf. von auf den Einzelfall bezogenen sachfremden Erwägungen unbelastete administrative Gleichbehandlung aller Betroffenen geboten.
Die steigenden Zahlen von Schutzsuchenden sind nicht in einem Winterabschiebestopp zu finden, wie in der aktuellen politischen Debatte in Schleswig-Holstein zu vernehmen. Es sind bleibende und zunehmende Fluchtursachen, die die Menschen dazu bringen, ihr zu Hause zu verlassen: Kriege, Diskriminierung, Verfolgung, fehlende Lebensperspektiven.
Der <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article winterabschiebestopps _blank externen link in neuem>Erlass vom 02.12.2014 betraf nicht allein Minderheitenangehörige und schon gar nicht nur den Balkan, sondern Staatsangehörige einer ganzen Reihe von Ländern, "in denen wegen winterlicher Verhältnisse eine Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht gewährleistet ist"; als da sind: Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Pakistan und Ukraine.
Der Flüchtlingsrat würde eine Erneuerung dieser beispielhaften humanitären Entscheidung von Innenminister Stefan Studt für den kommenden Winter außerordentlich begrüßen.
gez. Andrea Dallek
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.