Die Lage der Zivilbevölkerung in Afghanistan ist verzweifelt, vor allem die von Frauen und Kindern. Junge Männer werden von allen Kriegsparteien zwangsrekrutiert und bei Verweigerung ermordet. Auch im vergangenen Jahr kamen mehr als 10. 000 Menschen in Kämpfen und bei verheerenden Anschlägen ums Leben oder erlitten schwere Verletzungen. Das geht aus dem neuesten UNO-Jahresbericht und zahlreichen weiteren Quellen zweifelsfrei hervor. Dennoch erfolgte am Mittwoch, den 21. Februar, die seit Monaten 10. Sammelabschiebung, diesmal von 14 Geflüchteten nach Afghanistan.
Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums (BMI) handelte es sich bei den Abgeschobenen ausnahmslos um Männer. An der Abschiebung beteiligten sich Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Bei den genannten Personen habe es sich um Straftäter (10 Personen), Gefährder (1 Person), sowie Personen, die hartnäckig eine Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigerten (3 Personen) gehandelt. Das BMI erklärt, die Rückführung wurde von 43 Beamten der Bundespolizei, einem Arzt und einem Dolmetscher begleitet. Amnesty International protestiert gegen solcherart offener Verstöße gegen den Völkerrechtsgrundsatz der Nicht-Zurückweisung von Flüchtlingen in Gefahr für Leib und Leben (Non-Refoulement).
"Wir begrüßen außerordentlich, dass sich Schleswig-Holstein dieser Entsorgung von Menschen in die in Afghanistan landesweit herrschende Kriegs- und Attentatsgewalt offenbar verweigert hat", erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Der Flüchtlingsrat fordert die sofortige und ausnahmslose Einstellung von Abschiebungen nach Afghanistan.
Es sei zwar die Zahl der Opfer im Vergleich zum Vorjahr um neun Prozent gesunken, konstatiert Link, 3.438 Menschen wurden getötet, 7.015 wurden verletzt. Doch Optimismus sei vollkommen unangebracht, mahnt auch der Chef der UN-Mission UNAMA in Afghanistan, Tadamichi Yamamoto: „Die Zahlen allein können das entsetzliche Leiden der Menschen nicht beschreiben.“
Das <link file:4349 file>UNHCR<link file:4349 file> hat am 22. Dezember 2016 seinen aktuellen Lagebericht zu Afghanistan vorgelegt und am <link http: www.unhcr.org afr news briefing tough-choices-afghan-refugees-returning-home-years-exile.html _blank external link in new>3.2.2017 in einer Stellungnahme sich ausdrücklich gegen Rückführungen und Rückkehr von Geflüchteten nach Afghanistan ausgesprochen. <link https: unama.unmissions.org un-calls-parties-take-urgent-measures-halt-civilian-casualties-numbers-2016-reach-record-high _blank external link in new>UNAMA hat am 6. Februar 2017 die aus ihrer Sicht gegen Abschiebungen dorthin sprechenden desatrösen Fakten veröffentlicht. Insbesondere eine pauschale Einschätzung bestimmter Regionen Afghanistans als „sichere und zumutbare interne Schutzalternative“ sei „nicht möglich“. Jährlich kommen über 10.000 Menschen durch Kriegs- und Attentatsgewalt ums Leben, jeder dritte Tote sei ein Kind. Laut UNHCR (<link http: www.tagesspiegel.de politik terrorismus-vom-nahezu-wahllosen-morden-in-afghanistan _blank external link in new>Tagesspeigel 29.1.2018) wurden in den Jahren 2009 bis 2017 in Afghanistan mehr als 80 000 an dem Konflikt unbeteiligte Menschen verletzt oder getötet. Ein Fünftel der Opfer geht den Angaben nach auf das Konto der Regierungstruppen und ihrer Verbündeten, darunter auch westliche Einheiten.
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und PRO ASYL fordern einen neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes (AA) zu Afghanistan. „Doch das AA ist offenbar nicht in der Lage, die <link artikel updated-abschiebungen-nach-afghanistan>Fakten, die international anerkannte Institutionen vorgelegt haben, aufzuarbeiten und den Asylbehörden und Gerichten zugänglich zu machen“, kritisiert Günther Burkhardt, der Geschäftsführer von Pro Asyl.
"Dass selbst die Deutsche Botschaft in Kabul am 31. Mai 2017 durch ein Bombenattentat ausradiert worden ist, ist dem Auswärtigen Amt offenbar kein Grund, seinen <link file:4707>blamablen Lagebericht vom 28. Juli zu aktualisieren", beklagt auch Martin Link.
Flüchtlingsrat und PRO ASYL fordern das AA auf, unverzüglich einen neuen Lagebericht zu Afghanistan zu erstellen. Verlässliche Angaben darüber, welche Landesteile tatsächlich noch der Regierung in Kabul unterstehen, gibt es nicht. Nach einer Recherche des britischen Senders BBC haben ihre Truppen nur noch etwa ein Drittel des Landes unter Kontrolle. Der Bundesnachrichtendienst geht mittlerweile davon aus, dass rund 40 Prozent des Landes in Händen der Taliban und der Terrororganisation IS sind.
Die geschäftsführende Bundesregierung ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass die Hauptstadt Kabul und andere Landesteile sicher genug sind, um abgelehnte Asylbewerber dorthin „zurückzuführen“. Doch allein in Kabul kamen im vergangenen Jahr mindestens 500 Menschen bei Anschlägen ums Leben, auch im Januar wurden weitere schwere Selbstmordattentate verübt, denen auch eine deutsche Entwicklungshelferin zum Opfer fiel.
Im Oktober 2016 unterzeichnete Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) ein Rückführungsabkommen mit der Regierung in Kabul, um Sammelabschiebungen zu ermöglichen. Erst als im Mai vergangenen Jahres auch die Deutsche Botschaft bei einem schweren Sprengstoffanschlag so schwer beschädigt wurde, dass sie nicht mehr arbeitsfähig ist, setzte Deutschland die Abschiebungen vorübergehend aus. Seit Sommer vergangenen Jahres finden wieder Sammelabschiebungen statt, weil das AA in einem Zwischenbericht die unmittelbare Bedrohung für Zivilisten als gering einstufte.
gez. Martin Link
Mehr Informationen: Regelmäßig aktualisierte Informationen zur Lage und bestehenden Rückkehrrisiken in Afghanistan finden sich <link https: www.frsh.de artikel updated-abschiebungen-nach-afghanistan external-link-new-window external link in new>hier.