Die Innenministerkonferenz hat sich bei der Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlige lediglich zu einer Minimallösung durchgerungen (vgl. <link file:172 download file>PE der IMK v. 4.12.2009). Zwar werden mehr als 15.000 Betroffene zunächst einmal aufatmen, weil sie nach der jetzigen Regelung bis Ende 2011 eine weitere ''Aufenthaltserlaubnis auf Probe'' erhalten und ab 1. Januar kommenden Jahres nicht in die Duldung zurückfallen. Eine bedarfsgerechte Lösung ist dies bei weitem nicht.
Bernd Mesovic, rechtspolitischer Referent von PRO ASYL, warnt: “Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz werden die Betroffenen zwei weitere Jahre unter die Bewährungsaufsicht der Ausländerbehörden gestellt.” Trotz schwierigster wirtschaftlicher Lage wird ausgerechnet von den Flüchtlingen eingefordert, dass sie ihre Lebensunterhaltssicherung volkommen eigenständig zustande bringen. Der Bremer Beschluss bedeute lediglich die zweijährige Verlängerung einer auch für die Verwaltungen höchst aufwändigen Hängepartie. ''Die Innenminister beschließen Augen zu und weiter so, anstatt einen wirklichen Schlussstrich unter die Unkultur der Kettenduldungen zu ziehen.'' zeigt sich Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein enttäuscht.
Offenbar ist auch der Berliner Innensenator Körting mit seinem gestrigen Vorstoß, eine bloße Verlängerungslösung sei mit der SPD nicht zu machen, komplett gescheitert. Es ist nicht einmal gelungen, bei den im Vorfeld von Flüchtlingsorganisationen, Kirchen und Verbänden vielfach kritisierten Ausschlusskriterien eingeforderte Nachbesserungen durchzusetzen.
So bleibt es bei den zentralen Mängeln der bisherigen Regelung: Alte, Kranke und Behinderte haben weiter de facto keine Chance auf einen gesicherten Aufenthalt. Es bleibt bei restriktiv gefassten Ausschlussgründen, die es den Ausländerbehörden leicht machen, die Aufenthaltserlaubnis abzulehnen. Die Stichtagsregelung löst auch weiterhin nicht das Problem der Kettenduldungen. Inzwischen leben bereits wieder 60.000 Menschen in Deutschland, die seit mehr als sechs Jahren lediglich eine Duldung haben.
FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL vertreten die Auffassung, dass jetzt der Bundesgesetzgeber am Zug ist. Das Ergebnis der Innenministerkonferenz ist kein Freibrief für zwei Jahre der Untätigkeit. Der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff hat die Erwartung geäußert, dass in den nächsten zwei Jahren eine nachhaltige Lösung gefunden wird. Hoffentlich entsteht zeitnah eine geeignete Bundesratsinitative, die dafür sorgt, dass der unzureichende Beschluss der Innenministerkonferenz nicht das letzte Wort beibt.
<link file:173 download file>Hier der Erlass des Innenministerium Schleswig-Holstein vom 04.12.2009.
gez. Martin Link
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