Letzte Meldungen:
Nov. 2021: Aktueller Bericht des <link file:6789 download file>European Asylum Support Office (EASO) zu Afghanistan: "Auch wenn die Häufigkeit von Sicherheitsvorfällen und die Zahl der zivilen Opfer seit der Machtübernahme durch die Taliban im Allgemeinen zurückgegangen sind, sollte das künftige Risiko willkürlicher Gewalt in jedem Teil des Landes mit Vorsicht und auf der Grundlage der neuesten Informationen über die Dynamik in dem jeweiligen Gebiet sowie im Land insgesamt bewertet werden."
22.10.2021: Das Informationsfreiheitsportal Fragdenstaat.de hat auf seiner Homepage den neuen <link https: fragdenstaat.de dokumente external-link-new-window external link in new>Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan mit Stand 22.10.2021 veröffentlicht, also den ersten nach der Machtübernahme der Taliban.
Sept. 2021: Erster <link file:6790 download file>Bericht von Amnesty International zur Sicherheitslage in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban: "Das Schicksal Tausender hängt am seidenen Faden".
Beratung:
- Für Afghan*innen besteht in Schleswig-Holstein derzeit u.a. die Möglichkeit der <link https: www.frsh.de external link in new>Rechtsberatung beim Flüchtlingsrat (<link>beratung@frsh.de) und einer <link http: frsh.de service beratungsstellen external link in new>Verfahrensberatung bei der <link http: www.law-clinic-kiel.de external link in new> Refugee Law Clinic Kiel, <link window for sending>info@law-clinic-kiel.de
- PRO ASYL hat "<link https: www.proasyl.de hintergrund hinweise-fuer-afghanische-fluechtlinge-und-ihre-beraterinnen external link in new>Beratungshinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater*innen" auf der Website <link http: www.proasyl.de>www.proasyl.de.
Archiv:
17.8.2021: Die Landesregierung SH hat ein <link https: www.schleswig-holstein.de de landesregierung iv presse pi external-link-new-window external link in new>landeseigenes Aufnahmeprogramm für vulnerable Personen aus Afghanistan beschlossen - das vom Bundesinnenministerium jedoch keine Zustimmung erhalten hat.
11.8.2021: Ein bundeseinheitlicher <link https: www.tagesschau.de inland innenpolitik deutschland-afghanistan-abschiebungen-101.html external-link-new-window external link in new>Abschiebungsstopp ist in Kraft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat allerdings auch die Asylverfahren ausgesetzt.
Juli 2021: Im <link https: unama.unmissions.org sites default files unama_poc_midyear_report_2021_26_july.pdf external link in new>Bericht der UNAMA vom 1.7.2021 heisst es u.a.: "Zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni 2021 verzeichnete die UNAMA 2.392 zivile Opfer, fast so viele wie in den gesamten vier vorangegangenen Monaten dokumentiert wurden. Die Zahl der zivilen Opfer im Mai-Juni 2021 war die höchste Zahl an zivilen Opfern in diesen beiden Monaten, seit UNAMA im Jahr 2009 mit der systematischen Dokumentation begann"
4.6.2021: Die Ethnologin und Gerichtsgutachterin Friederike Stahlmann hat ihre <link file:6488 download file>neueste Studie zuden für Abgeschobenen in Afghanistan bestehenden Gefährdungen und Risiken veröffentlicht. 90 % der Abgeschobenen haben Gewalt erfahren. Der <link https: srv.deutschlandradio.de external-link-new-window external link in new>
Deutschlandfunk und die <link https: www.tagesschau.de investigativ ndr studie-abschiebung-afghanistan-101.html external-link-new-window external link in new>
Tagesschau berichteten.
1.6.2021: Ein bundesweites Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan ruft für den 5. Juni 2021 zum <link https: www.frsh.de artikel external-link-new-window external link in new>Aktionstag auf. Der <link https: www.frsh.de artikel lass-flattern-banner-aktion-gegen-abschiebungen-nach-afghanistan external-link-new-window external link in new>
Flüchtlingsrat lässt im Bundesland flattern.
1.12.2020: Das <link https: www.frsh.de schlepper der-schlepper-nr-99 external-link-new-window external link in new>Magazin Der Schlepper Nr. 99 ist im Dezember 2020 mit einem großen Schwerpunkt zum Thema Afghanistan erschienen.
20.11.2020: Das <link file:6367 download file>Bundesinnenministerium erklärt, dass die afghanische Regierung negative Coronatests vor Einreise verlangt - die rechtzeitige Durchführung obliegt den Bundesländern, die Afghanen für die Abschiebung angemeldet haben. Neu ist eine Aussage zur Übernahme von Gesundheitskosten aufgrund von Corona.
16.10.2020: Gemeinsamer Offener Brief von Flüchtlingsorganisationen an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und an den Bundesminister des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland mit der Forderung: <link https: www.frsh.de artikel keine-abschiebungen-nach-afghanistan-1 external-link-new-window external link in new>Keine Abschiebungen nach Afghanistan.
1.10.2020: Nach Informationen von PRO ASYL gibt es einen neuen bilateralen Rückführungsdeal zwischen Bundesregierung und Afghanistan. Beide wurden am 2. Oktober 2016 abgeschlossen, seitdem finden bekanntlich Abschiebungen nach Afghanistan wieder statt. Dieser Deal wurde gerade bis Jahresende 2020 verlängert. Die EU verhandelt jedoch einen neuen Deal für die Zeit danach. Mehr Information: <link https: www.proasyl.de news afghanistan-abschiebeplaene-der-eu-fuer-das-gefaehrlichste-land-der-welt moz-txt-link-freetext>
www.proasyl.de/news/afghanistan-abschiebeplaene-der-eu-fuer-das-gefaehrlichste-land-der-welt/
7.7.2020: Das Bundesverfassungsgericht pocht auf wirksamen Schutz abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan vor vorschnellen Abschiebungen. Klagen sie gegen den Bescheid und beantragen aufschiebende Wirkung, dürfen ihnen die Verwaltungsgerichte auch bei restriktiver Abschiebepraxis nicht einfach das Rechtsschutzbedürfnis absprechen, entschieden die Richter in drei Fällen aus Berlin. Sie gaben den Verfassungsbeschwerden dreier Afghanen statt, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Das Verwaltungsgericht Berlin muss ihre Fälle neu prüfen. (Az. 2 BvR 297/20 u.a.) <link https: www.t-online.de region berlin news id_88189226 karlsruhe-voller-rechtsschutz-fuer-afghanische-asylbewerber.html external-link-new-window external link in new>Quelle
18.06.2020: Das ARD-Politikmagazin <link https: www1.wdr.de daserste monitor videos video-kein-krieg-in-afghanistan-die-verschleierungstaktik-der-nato-100.html external-link-new-window external link in new>Monitor berichtet am 18.6.2020: Seit 40 Jahren herrscht Krieg in Afghanistan. Immer wieder gibt es gezielte Tötungen und Luftangriffe der USA. Jetzt halten NATO und US-Militär systematisch Informationen über das Kriegsgeschehen zurück. Eine gezielte Verschleierungstaktik, um den Krieg in Afghanistan schönzufärben, sagen Kritiker.
30.4.2020: Der <link https: www.sigar.mil quarterlyreports external-link-new-window external link in new>Bericht vom 30. April des Sonderbeauftragten der US-Regierung für den Wiederaufbau in Afghanistan - SIGAR - zur militärischen Situation und den Folgen für die Zivilbevölkerung könnte, wenn es nach US Präsident <link https: www1.wdr.de daserste monitor videos video-kein-krieg-in-afghanistan-die-verschleierungstaktik-der-nato-100.html external-link-new-window external link in new>
Trump geht - der letzte gewesen sein. Über 10.392 Tote Zivilisten zählt die UNO 2019 und spricht vom tödlichsten Konflikt der Welt.
30.4.2020: Ein Urteil des <link file:6165 download file>VG Meiningen wendet den Blick auf Afghanistan und die Mischung von Risiken, die alleinstehenden jungern Männern infolge der gewalteskalation und der Pandemie drohen: "Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich derzeit aufgrund der besonderen Lage in Afghanistan wegen der Pandemie durch Covid-19 und der hiermit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen der Regierung, dass Rückkehrer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach ihrer Rückkehr in eine derart extreme Gefahrenlage geraten würden, dass von einer unmenschlichen Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK auszugehen wäre." (siehe insbes. S. 18-28)
April 2020: Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch veröffentlich im April die Studie <link https: www.hrw.org sites default files report_pdf afghanistan0420_web_0.pdf external-link-new-window external link in new>"Behinderung ist keine Krankheit" zur Diskriminierung von Behinderten in Afghanistan. Der englischsprachige Bericht dokumentiert u.a. den Vorenthalt gesetzlich zustehender Unterstützungsleistungen, sexuellen Missbrauch und Ausgrenzung in Schulen und auf dem Arbeitsmarkt. Ein <link https: www.hrw.org news afghanistan-women-disabilities-face-systemic-abuse external-link-new-window external link in new>
animiertes Video thematisiert besonders die sexuelle und soziale Diskriminierung behinderter Frauen.
30.3.2020: Das <link file:6075 download file>BMI setzt wegen der Corona-Virus-Pandemie Abschiebungen nach Afghanistan bis auf weiteres aus.
27.3.2020: Die Sozialwissenschaftlerin <link file:6074 download file>Friederike Stahlmann berichtet am 27.3.2020: "Eine unkontrollierte Verbreitung des Corona-Virus in Afghanistan scheint nicht vermeidbar zu sein - auch weil die Bevölkerung zur ganz überwiegenden Mehrheit nicht die Möglichkeit hat, Selbstschutzmaßnahmen zu ergreifen." Es mangele an Tests. Die Bereitschaft, sich testen zu lassen, sei kaum gegeben. Oft werde versucht, die Krankheit zu verheimlichen. Es bestehe die Sorge aufgrund des "Seuchen-Stigmas", Arbeit, Obdach und soziale Unterstützung zu verlieren. Das werde bereits jetzt deutlich, Rückkehrer würden "primär für die Gefahr durch Corona verantwortlich gemacht".
17.12.2019: UNICEF meldet <link https: www.unicef.de informieren aktuelles presse afghanistan-toedlichstes-kriegsgebiet _blank>Täglich werden neun Kinder getötet oder verstümmelt in Afghanistan. Dazu der englischsprachige UNICEF-Bericht „<link https: www.unicef.de blob c7df7de4cc2d9ae3cdeb24c8d520d0c4 report2019-preserving-hope-in-afghanistian-data.pdf _self>Preserving Hope in Afghanistan: Protecting children in the world’s most lethal conflict“ aus Dez. 2019.
25.11.2019: Die Partnerorganisation von Medico International in Afghanistan, Afghanistan Human Rights and Democracy Organisation (AHRDO), hat eine englischsprachige Untersuchung <link file:5941 download file>Abschiebungen nach Afghanistan: Eine Herausforderung für die Legitimität und Stabilität des Staates? vorgelegt. Die Studie basiert auf halb-strukturierten Interviews mit 50 Betroffenen in den vier Provinzen Balkh, Kabul, Herat und Nangahar sowie mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Regierung. Eine deutsche Zusammenfassung gibts es <link https: www.medico.de afghanistan-studie-17582 external-link-new-window external link in new>
hier.
1.11.2019: Das AMIF-Netzwerk zu Asyl-Aufnahmebedingungen in Schleswig-Holstein hat eine zweisprachige <link file:5922 download file>Info-Broschüre für Afghan*innen zu Aufenthaltsfragen und Aufenthaltsbeendigung erstellt. Nur auf Dari findet sich die Broschüre <link file:5924 download file>
hier.
17.10.2019: Die UN-Mission <link https: unama.unmissions.org sites default files unama_protection_of_civilians_in_armed_conflict_-_3rd_quarter_update_2019.pdf external-link-new-window external link in new>UNAMA berichtet im aktuellen Quartalsbericht über zivile Opfer des Kriegs in Afghanistan, dass es im 3. Quartal 2019 mit 8.239 gut 42% mehr Opfer, als im Vorjahreszeitraum - und damit die meisten seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2009 - gegeben hätte. 1/3 sei im Zuge von Bodenkämpfen, 40% bei Explosionen Opfer der Aufstands- und Aufstandsbekämpfungsgewalt geworden.
9. und 10.10.2019: Die <link https: www.frsh.de http: www.tagesschau.de investigativ ndr afghanistan-abschiebung-rueckkehrer-101.html external-link-new-window>Tagesschau und die <link https: www.fr.de politik external-link-new-window external link in new>
Frankfurter Rundschau berichten: Aus Deutschland nach Afghanistan Abgeschobene werden sehr häufig Opfer von Gewalt, haben kaum Einkommen und selten eine feste Bleibe. Die Untersuchung der Sozialwissenschaftlerin Friederike Stahlmann vom Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle (Saale) fasst Informationen zu 55 Abgeschobenen zusammen. Das entspricht mehr als zehn Prozent der 547 Männer, die zwischen Dezember 2016 und April 2019 aus Deutschland „rückgeführt“ wurden, wie es amtlich heißt.
7.10.2019: Die <link https: www.frsh.de http: www.dw.com de afghanistan-jedes-kind-vom-krieg-betroffen external-link-new-window>Deutsche Welle berichtet:Nach Angaben der UN-Mission in Afghanistan, Unama, tragen Frauen und Kinder die größte Bürde des Kriegs. Mehr als 46.000 Zivilisten starben demnach zwischen Januar 2009 und Juni 2019. Laut Save the Children mussten 280.000 Menschen im vergangenen Jahr aus ihren Häusern fliehen - mehr als die Hälfte davon sind Kinder.
5.9.2019: Seit Jahresbeginn wurden laut <link https: reliefweb.int sites files resources afg-monthly-humanitarian-update-aug-2019.pdf>UN<link https: reliefweb.int sites files resources afg-monthly-humanitarian-update-aug-2019.pdf>O innerhalb des Landes mehr als 262.000 Menschen neu in die Flucht geschlagen, in 30 von 34 Provinzen fand Binnenflucht aufgrund von Gewalt und Konflikten statt. <link https: reliefweb.int sites files resources afg-monthly-humanitarian-update-aug-2019.pdf>UNOCHA berichtet zudem von einer extrem schweren Versorgungslage für die Zivilbevölkerung, die sich durch gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen Kriegsakteuren noch weiter verschärft.
1.9.2019: Zu der katastrophalen Sicherheitslage – alleine im zuletzt erfassten Zeitraum des <link file:5942 download file>SIGAR-Berichts an den US-Senat vom 1. Juni bis zum 31. August 2019 wurden über 7.100 »enemy-initiated attacks« registriert – kommt die prekäre soziale Situation. Nach offiziellen afghanischen Angaben übertrifft das Armutsniveau inzwischen jenes in den düsteren Zeiten der ersten Taliban-Herrschaftsperiode. Nach OCHA-Angaben hat sich die Zahl derer, die von humanitärer Hilfe abhängig sind, binnen eines Jahres verdoppelt. Millionen Menschen haben keinen ausreichenden Zugang zu Nahrung.
30.7.2019: Mehr als 3800 Zivilisten sind in den ersten sechs Monaten dieses Jahres in Afghanistan getötet oder verletzt worden, sagt der <link file:5735 download file>Halbjahresbericht 2019 der Mission UNAMA. Beunruhigend ist dabei die Feststellung, dass erstmals mehr Zivilisten durch Luftangriffe und andere militärische Einsätze der Regierungstruppen getötet wurden als durch Anschläge und Angriffe der Taliban. Seit Jahresbeginn sind 430 Frauen infolge von Kampfhandlungen oder Anschlägen getötet oder verletzt worden, in mehr als 1200 Fällen sind Kinder die Opfer - davon wurden fast 330 getötet und 880 verletzt. Weiterhin würden Schulen von Taliban und dem "Islamischen Staat" angegriffen. Auch Krankenhäuser würden gezielt angegriffen und zerstört.
7.7.2019: Der Kampf gegen die Taliban gerät in die Defensive - in der Wahrnehmung der Bevölkerung geraten sie zunehmend zum kleineren Übel. Staatliche Organe sind infolge epidemischer Korruption disfunktional. Der Westen schickte Truppen und Berater in ein Land, in dem die Scharia herrscht. Wie sehr darunter vor allem Frauen und Mädchen leiden, verdeutlicht eine lesens- und hörenswerte <link https: www.deutschlandfunkkultur.de external-link-new-window external link in new>Reportage vom Deutschlandfunk.
11.6.2019: "Die Sicherheitslage in dem Land lässt Rückführungen nur im Ausnahmefall zu. Und die Situation hat sich in den letzten Monaten weiter verschlechtert“, sagte <link https: www.unhcr.org dach de external-link-new-window external link in new>Dominik Bartsch, UNHCR in Deutschland.
28.5.2019: <link https: www.unicef.de informieren aktuelles presse angriffe-auf-schulen external-link-new-window external link in new>Angriffe auf Schulen in Afghanistan haben sich laut UNICEF zwischen 2017 und 2018 verdreifacht. Demnach stieg die Zahl der Vorfälle von 68 auf 192 in nur einem Jahr. Zum ersten Mal seit 2015 haben Angriffe auf Schulen wieder zugenommen.
24.5.2019: In Afghanistan sind nach Angaben des Uno-Kinderhilfswerks <link https: www.aargauerzeitung.ch ausland unicef-600000-kinder-in-afghanistan-bedrohlich-unterernaehrt-134523205 external-link-new-window external link in new>Unicef 600’000 Kinder unter fünf Jahren bedrohlich unterernährt. So schwer betroffen seien sonst nur die Bürgerkriegsländer Jemen und Südsudan, sagte ein Unicef-Sprecher in Genf.
22.5.2019 Der afghanische Konsul zeigte bei seinem Besuch in der Landesunterkunft in Boostedt den "Familienoberhäuptern" sowie dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) zwei Wege auf, wie die Tazkira alleine über die Afghanische Botschaft erhalten werden kann. <link file:5652 download file>Ausführliche Informationen und Ausführungen des LfA hierzu fasst die <link http: www.frsh.de external-link-new-window external link in new>Verfahrensberatungsstelle des Flüchtlingsrats SH zusammen.
9.5.2019: Mit kritischem Blick auf Sammelabschiebeflüge nach Afghanistan fordert das Antifolter-Kommitee des Europarats in einem umfangreichen <link https: www.coe.int de web portal germany-anti-torture-committee-calls-on-authorities-to-ensure-better-treatment-of-foreign-nationals-being-removed-by-air external-link-new-window external link in new>Bericht vom 9. Mai 2019 deutsche Behörden dazu auf, Abgeschobenen eine bessere Behandlung zu gewährleisten.
15.4.2019: Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat <link https: www.icc-cpi.int pages external-link-new-window external link in new>bekanntgegeben, dass er keine Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen der USA in Afghanistan einleiten werde (siehe auch <link https: www.tagesschau.de ausland usa-afghanistan-menschenrechte-101.html external-link-new-window external link in new>DLF 13.4.2019). Auch der Antrag der Chefanklägerin beim ICC, Fatou Bensouda, eine Untersuchung zu Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen einzuleiten, wurde abgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass die Parteien, gegen die ermittelt würde, nicht kooperierten - darunter die USA, afghanische Behörden und die Taliban. Eine Ermittlung und auch eine mögliche Strafverfolgung hätten somit keine Aussicht auf Erfolg.
10.4.2019: Was Abgeschobenen in Afghanistan passiert ist, berichtet die Afghanistan-Expertin <link https: www.frsh.de fileadmin schlepper schl_92-93 schlepper_92_lang_stahlmann.pdf external-link-new-window external link in new>Friederike Stahlmann im Interview für die Nr 92/93 des Quartalsmgazins für Migration und Flüchtlingssolidarität - Der Schlepper des Flüchtlingsrates SH.
24.2.2019: Die <link https: unama.unmissions.org external-link-new-window external link in new>UN-Mission in Afghanistan (UNAMA) berichtet, dass 2018 mindestens 3.804 Zivilisten getötet wurden. Das sind elf Prozent mehr als im Jahr zuvor. Zugleich wurden 7.189 Zivilpersonen verletzt, etwa zwei Prozent mehr als 2017.
30.1.2019: Der <link file:5502 download file>SPECIAL INSPECTOR GENERAL FOR AFGHANISTAN RECONSTRUCTION hat dem US Kongress am 30.1.2019 seinen Bericht zu Afghanistan vorgelegt. Mit diesem umfangreichen Werk offenbart die US Regierung, dass sich ihre sämtlichen Erwartungen, z.B. zur Befriedung des Landes, zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Unterdrückung und zur Konsoliodierung der Wirtschaft nicht erfüllt haben und dass Afghanistan ein weitgehend ruiniertes Land ist.
28.1.2019: Die NOZ berichtet, dass auch fünf Jahre nach Ende des Afghanistaneinsatzes die Zahl der an Kriegstraumata erkrankten Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten weiter steigt. 2018 wurde bei 182 eine <link https: www.noz.de deutschland-welt politik artikel zahl-der-soldaten-mit-kriegstraumata-bleibt-hoch external-link-new-window external link in new>einsatzbedingte Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) diagnostiziert, zwölf mehr als 2017.
11.1.2019: Die Forschungsstelle ACLED untersucht weltweit bewaffnete Konflikte und bewertet Afghanistan in seinem<link https: www.acleddata.com acled-2018-the-year-in-review external-link-new-window external link in new> Jahresbericht für 2018 als einen der tödlichsten Staaten weltweit.
15.1.2019: PRO ASYL hat eine <link https: www.proasyl.de news afghanistan-ist-nicht-sicher-eine-interaktive-karte external-link-new-window external link in new>Übersichtskarte mit über 100 Vorfällen, die sich seit dem 01.11.2018 in Afghanistan ereignet haben, erstellt.
7.12.2018: ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin & Asylum Research and Documentation Afghanistan hat einen umfangreichen Bericht vorgelegt: <link file:5373 download file>Entwicklung der wirtschaftlichen Situation, der Versorgungs- und Sicherheitslage in Herat, Mazar-e Sharif (Provinz Balkh) und Kabul 2010-2018
13.11.2018:Thomas Ruttig berichtet über den aktuellen <link https: thruttig.wordpress.com schwere-kampfe-im-hasaradschat-mit-beitrag-vom-freundeskreis-afghanistan external-link-new-window external link in new>Taleban-Vorstoß in Schiiten-Gebieten, demnach Aufständische versuchen, strategisch wichtige Teile Zentral-Afghanistan unter Kontrolle zu bekommen.
22.10.2018: Mit einer <link file:5319 download file>Verbalnote erläutert die Afghanische Botschaft den Weg zu Taskira und Reisepass für Afghan*innen: 1. Antragsformular ist auf <link http: botschaft-afghanistan.de external-link-new-window external link in new>www.botschaft-afghanistan.de. dabei muss eine Vertretungsperson in Afghanistan genannt werden. 2. Antrag wird ohne Terminvereinbarung persönlich in Kopie bei Botschaft oder Generalkonsulat abgegeben, erhält eine Codierung, die ans afghanische Innen- und Außenministerium in Kabul geschickt wird. 3. Der Originalantrag wird vom Antragstellenden mit der Codierung an die Vertretungsperson in Afghanistan geschickt. 4. Die Vertretungsperson holt die ausgefertigte und übersetzte Tazkira im Innenministerium in Kabul ab und geht 5. mit dieser zum Außenministerium um sie dort beglaubigen zu lassen. 6. Die Vertretungsperson sendet anschließend die Tazkira an den/die Klient*in in Deutschland. Diese erhält auf Antrag innerhalb von 2-4 Monaten einen Termin zur Passbeschaffung im Konsulat in Bonn, Berlin oder München. Die Erstellung des Passes dauert 6 Wochen.
10.10.2018: Zwischenbericht von <link file:5312 download file>UNAMA: Die sich zunehmend verschlechternde Sicherheitslage in vielen Teilen Afghanistans zwingt weiterhin tausende Menschen zur Flucht. In den ersten neun Monaten dieses Jahres wurden 2.798 Zivilisten im Konflikt in Afghanistan getötet - das ist seit 2014 die höchste verzeichnete Zahl
30.8.2018: Das UNHCR hat seine aktuellen Richtlinien für Afghanistan herausgegeben (<link http: www.refworld.org docid external-link-new-window external link in new>englisch und <link file:5329 download file>deutsch), beschreibt unter detaillierter Quellenangabe, wie sich die Sicherheits-, Menschenrechts- und humanitäre Lage in Afghanistan weiter verändert hat und warnt ausdrücklich vor Abschiebungen insbesondere nach Kabul.
13.6.2018: Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte <link https: www.frsh.de fileadmin pdf aktuelles imk_top15_13-6-2017.pdf external-link-new-window external link in new>am 13.6.2017 in Dresden mit Blick auf das o.g. Attentat auf die Dt. Botschaft beschlossen, dass lediglich Straftäter*innen, sogenannte "Gefährder"*innen und "Ausreisepflichtige, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern", abgeschoben werden sollten. Schleswig-Holstein hatte sich daraufhin mit Abschiebungen nach Afghanistan zurückgehalten. Über seither gelaufene Sammelabschiebungen berichtet die Bundesregierung in einer <link file:4877 download file>
BT Drucksache 19/632 vom 5.2.2018.
6. - 8.6.2018: Bei der IMK in Quedlinburg (6.-8.6.2018) ist kein gesonderter Beschluss zu Afghanistan gefallen. Das BMI machte allerdings Druck mit dem Ziel verstärkter Abschiebungen seitens der Bundesländer. U.a. mit Blick auf fehlende Ressourcen/Flüge/Begleiter/etc. demgegenüber von Bundesländern erhobene Forderungen nach einem Staffelbeschluss nach Vulnerabilität wurden vom BMI bei der IMK abgeschmettert: Alle Ausreisepflichtigen sollen gemeldet werden, auch Kinder und Alte.
Seit 2016 ist die Ablehnung afghanischer Asylsuchender rapide gestiegen – in der Regel begründet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das mit dem Hinweis, Verfolgte hätten an einem anderen Ort in Afghanistan Schutz finden können (Ausweichmöglichkeit). Im Jahre 2017 wurden die <link http: www.bamf.de shareddocs anlagen de downloads infothek statistik asyl>Anträge von 56.722 Afghan*innen abgelehnt, vom <link http: www.bamf.de shareddocs anlagen de downloads infothek statistik asyl>1. Januar bis 30. April 2018 waren es 3.768. Die Ablehnungsquote stieg von 22,3 Prozent im Jahre 2015 auf 39,4 Prozent im Jahre 2016 und auf 52,6 Prozent im Jahre 2017.
In Schleswig-Holstein sind Ende Mai 2018 nach Schätzungen gut 1.200 Afghan*innen vollziehbar ausreisepflichtig. Ob die Zusage der Jamaika-Koalition, vor Abschiebungen regelmäßig Einzelfallprüfungen der Fachaufsicht einzuziehen, bei dieser Größenordnung Bestand behalten wird, ist unsicher. Insbesondere für Ausländerbehörden, die auf eine Amtshilfe seitens des LfA/LUKA verzichten wollen, bleiben unberechenbar. Zur Beachtung von Anrufungen bei der <link http: frsh.de service behoerden-recht haertefallkommission external link in new>Härtefallkommission Schleswig-Holstein durch die Ausländerbehörden hatte das Kieler Innenministerium schon am 2. Mai 2016 einen nach wie vor beachtenswerten <link http: frsh.de artikel aufenthaltsbeendigung-bei-anrufung-der-haertefallkommission external link in new>Erlass herausgegeben.
31.5.2018: Der aktuelle <link https: www.proasyl.de news lange-gefordert-endlich-da-lagebericht-zu-afghanistan external-link-new-window external link in new> Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 31.5.2018 konstatiert gegenüber dem vielkritisierten <link https: www.frsh.de fileadmin schlepper schl_86 s86_27-29.pdf external-link-new-window external link in new>letzten Lagebericht eine weiterhin volatile Sicherheitslage in allen Gebieten Afghanistans und gestiegene Risiken für die Zivilbevölkerung. Das Auswärtige Amt hat seine aktuellen <link https: www.auswaertiges-amt.de de laenderinformationen afghanistansicherheit.html external link in new> Reisewarnungen für Afghanistan weiter verschärft.
18.3.2018: Wie gefährlich es tatsächlich in Afghanistan ist, berichtet das <link http: www.bundeswehr-journal.de einfluss-und-kontrolle-der-taliban-in-afghanistan-nehmen-zu external-link-new-window external link in new>bundeswehr journal am 18.3.2018 und wissen auch Bundeswehrsoldaten zu berichten: Nach der <link https: tu-dresden.de tu-dresden newsportal news dzs_ptbs external link in new>Studie der TU Dresden vom 26. November 2013 leiden 50% der aus Afghanistan heimkehrenden Bundeswehrsoldaten unter schweren, durch erfahrene oder miterlebte Gewalt bedingten psychischen Traumatisierungen.
15.2.2018: Die prekäre <link http: www.tagesspiegel.de politik terrorismus-vom-nahezu-wahllosen-morden-in-afghanistan _self>Sicherheitslage in Afghanistan bereitet dem Bundesnachrichtendienst (BND) zunehmend Sorge (<link http: www.tagesspiegel.de politik afghanistan-bnd-chef-kahl-anschlaege-sind-ueberall-moeglich external-link-new-window external link in new>Tagesspiegel 15.2.2018). „Wir gehen davon aus, dass bis zu 40 Prozent der Fläche in <link http: www.tagesspiegel.de themen afghanistan _self>Afghanistan nicht mehr von den staatlichen Sicherheitskräften kontrolliert werden, sondern den Taliban und weiteren Widerstandsgruppen anheimgefallen sind“, sagte BND-Präsident Bruno Kahl dem Tagesspiegel. Derzeit deuteten „alle Anzeichen darauf hin, dass sich die Sicherheitslage vorerst nicht signifikant verbessert“.
11.2.2018: Der Flüchtlingsrat Niedersachsen aktualisiert regelmäßig seine umfangreich Erkenntnissammlung zur Un-Sicherheitslage in Afghanistan. Die ist die <link file:4874 download file>Fassung vom 11.2.2018 verlinkt. Es war allerdings nicht möglich alle im Jahr 2017 erfolgten Attentate und deren Opfer aufzulisten.
5.2.2018: Für das <link http: www.asyl-rlp.org wp-content uploads afghanistan-asylgutachten-ai-vg-leipzig-an-2018-01.pdf external-link-new-window external link in new>Verwaltungsgericht Leipzig am 8.1.2018 und das <link http: www.asyl-rlp.org wp-content uploads afghanistan-asylgutachten-ai-vg-wiesbaden-an-2018-02.pdf external-link-new-window external link in new>Verwaltungsgericht Wiesbaden am 5.2.2018 hat Amnesty International zwei ausführliche Gutachten zur Situation der Zivilbevölkerung und Sicherheitslage in Afghanistan erstellt. Beide Gutachten machen die schwierige und katastrophale Situation deutlich und geben zudem viele gute Quellen zu weiterführenden Infos und Zahlen. Ein <link http: www.migazin.de amnesty-international-bundesregierung-lebensgefahr-asylbewerber external link in new>Bericht von Amnesty International vom 5.10.2017 mit dem Titel „Forced back to danger“. (englisch)zur Situation von Geflüchteten, die von Europa nach Afghanistan abgeschoben wurden, wo ihnen Gewalt, Folter und Tod drohen. Amnesty hat vor Ort mit Abgeschobenen gesprochen. Am 31. Mai 2017 lieferte <link https: www.amnesty.org en documents asa11 external link in new>Amnesty International Einschätzungen zur Lage von Binnenflüchtlingen in Afghanistan und sprach zu dem Zeitpunkt von 1,2 Mio. Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten. Inzwischen haben Pakistan und Iran angekündigt, in 2018 Millionen von afghanischen Flüchtlingen nach Afghanistan abschieben zu wollen.
29.1.2018: Jährlich kommen über 10.000 Menschen durch Kriegs- und Attentatsgewalt ums Leben, jeder dritte Tote sei ein Kind. Laut UNHCR (<link http: www.tagesspiegel.de politik terrorismus-vom-nahezu-wahllosen-morden-in-afghanistan external-link-new-window external link in new>Tagesspeigel 29.1.2018) wurden in den Jahren 2009 bis 2017 in Afghanistan mehr als 80 000 an dem Konflikt unbeteiligte Menschen verletzt oder getötet. Ein Fünftel der Opfer geht den Angaben nach auf das Konto der Regierungstruppen und ihrer Verbündeten, darunter auch westliche Einheiten. <link https: www.heise.de tp features toedliches-afghanistan-3625905.html external link in new>Nazar Mohammad Mutmaeen, ein politischer Analyst aus Kabul, hält allerdings selbst diese Daten für zu gering und kritisiert die nur selektive Zählweise der UN, hinter der sich vermutlich eine noch weit höhere Dunkelziffer an zivilen Opfern in Afghanistan verbirgt.
2.12.2017: Die Konsequenzen, die sich für „alleinstehende, leistungsfähige Männer“ in Afghanistan aus den UNHCR-Richtlinien zum internationalen Schutz Nr. 12 vom 02.12.2017 ergeben, sind für die betroffene ausreisepflichtige Zielgruppe von Afghanen erheblich besorgniserregend.
12.2017: »Die Zahl der Sicherheitsvorfälle hat sich im Zeitraum 2008 – 2017 mehr als verfünffacht« erklärt das European Asylum Support Office (EASO) der EU in seinem Bericht aus Dezember 2017(englisches Original; deutsche Übersetzung) verdeutlicht die Lage im Land. Dieser Konflikt sei »nicht so vordergründig wie in Syrien«. 2017 starben dennoch fast 3.500 Zivilisten bei Auseinandersetzungen und Anschlägen, weitere 7.000 wurden verletzt. Vor allem die Hauptstadt Kabul, mit 290 protokollierten Sicherheitsvorfällen von September 2016 bis Mai 2017, wird dabei zu einem Hauptziel für Anschläge.
26.11.2017: UN OCHA berichtet (), dass zwischen dem <link http: www.refworld.org external link in new>1. Januar und 14. Mai 2017 (soweit registriert) über 101.000 Personen in Afghanistan aus ihrer Heimat geflohen seien: in 29 von 34 Provinzen habe es Zwangsvertreibungen von gewissem Umfang gegeben. Die Versorgungslage für die Binnenflüchtlinge und Rückkehrer verschärfe sich damit weiter. <link http: www.unocha.org afghanistan external link in new>OCHA berichtet am 26.11.2017, dass der verschärfte Krieg in Afghanistan auch die Anzahl der Verwundeten nach oben steigen lasse. Bis Mitte November 2017 meldeten Kliniken und Organisationen im Gesundheitssektor schon 69.000 Fälle, 21 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
11.2017: Eine englischsprachige Studie des Europäischen Flüchtlingsrates ECRE aus November 2017 mit dem Titel <link file:4796 file>"EU Migration Policy and Returns: Case Study on Afghanistan" vergleicht die Rückführungspraktiken verschiedener europäischer Länder. Interessant ist auch der Vergleich der Anerkennungsquoten afghanischer Asylsuchender in ausgewählten Ländern. Am 1.12.2017 veröffentlichte ECRE seinen Bericht <link file:4812 file>"Return: No Safty in Numbers" mit einer Recherche zur Situation nach Afghanistan Rückgekehrter.
11.2017: Der Bericht des Migration Poliy Institute (MIP) "<link file:4813 file>From Forced Migration to Forced Returns in Afghanistan: Policy and Program Implications" aus November 2017 analysiert seit 2008 die Geschichten von Rückkehrern aus Europa nach Afghanistan und setzt sich kritisch mit den verschiedenen Programmen zur Reintegrationshilfe auseinander.
10.2017: Auch der niederländische <link file:4786 file>LOS-Bericht von Oktober 2017, der bestehende Risiken für Abgeschobene in ihren Zielländern auflistet, berücksichtigt in einem umfangreichen Abschnitt in Afghanistan bestehende Rückkehrgefährdungen.
9.2017: Die Deutsche Botschaft in Kabul gab aber im September 2017 <link file:4766 file>Hinweise zu Abstammungsgutachten und DNA-Tests im Zusammenhang mit Visumsanträgen zum Familiennachzug.
9.2017: Die Afghanistan-Berichte des Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR) für den US-Kongress vom <link https: www.sigar.mil pdf quarterlyreports external link in new>30. April, vom <link https: www.sigar.mil pdf quarterlyreports external link in new>30. Juli und von <link https: www.sigar.mil interactive-reports reconstructing-the-andsf index.html external link in new>September 2017 thematisieren das Kriegsgeschehen und die wenig erfolgreiche Strategie der afghanischen Armee bei der Aufstandsbekämpfung. Immer weniger Distrikte sind unter Regierungskontrolle oder -einfluss, mehr sind umkämpft, und fast ein Drittel unter Kontrolle oder Einfluss der Aufständischen.
17.7.2017: Am 17. Juli 2017 erschien der <link https: unama.unmissions.org sites default files protection_of_civilians_in_armed_conflict_midyear_report_2017_july_2017.pdf external link in new>Halbjahresbericht von UNAMA. Ihm zufolge erreichte die Anzahl getöteter und verletzter Zivilisten, wie schon im selben Zeitraum des letzten Jahrs erneut Rekordhöhe. Im Zeitraum von Januar bis Juni 2017 wurden mindestens 1.662 Zivilpersonen getötet, mindestens 3.581 wurden verletzt. Allein 583 dieser zivilen Opfer sind auf den Anschlag im Zentrum vom Kabul am 31. Mai 2017 zurückzuführen, in dem auch Teile der deutschen Botschaft zerstört wurden. UNAMA registriert zudem erneut eine Zunahme von Frauen und Kindern unter den zivilen Opfern gegenüber demselben Zeitraum des Vorjahrs.
19.4.2017: Über die erpresste oder Zwangs-Rekrutierung afghanischer Flüchtlinge im Iran zum Kampf als Söldner im syrischen Bürgerkrieg durch die iranische Armee berichten afghanische Flüchtlinge regelmäßig im Asylverfahren. Die englischsprachige Webseite <link http: www.atlanticcouncil.org blogs syriasource shia-afghan-fighters-in-syria external link in new>atlanticcouncil.org liefert am <link file:4485 file>19. April 2017 Hintergrundinformationen.
4.2017: Der aktuelle <link http: www.ohchr.org documents countries af afghanreportapril2017.pdf _blank> <link http: www.ohchr.org documents countries af afghanreportapril2017.pdf _blank>Folter-Bericht <link http: www.ohchr.org documents countries af afghanreportapril2017.pdf _blank>aus April 2017 des afghanischen UNO-Programms UNAMA belegt, dass exzessive Gewalt auch in den von der Regierung kontrollierten Gebieten herrscht und auch diese Regionen regelmäßig nicht als sicher klassifiziert werden dürfen.
22.3.2017: Am 22. März 2017 veröffentlicht die Schweizerische Flüchtlingshilfe ein mit zahlreichen Quellen verlinktes <link file:4426 file>Dossier und wirft der EU vor, gegenüber Afghanistan mit Falschmeldungen zu agieren. Am 5. April 2017 legt die SFH mit einem <link file:4484 file>Bericht zu psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten in Afghanistan nach.
6.2.2017: <link https: unama.unmissions.org un-calls-parties-take-urgent-measures-halt-civilian-casualties-numbers-2016-reach-record-high external-link-new-window external link in new>UNAMA<link https: unama.unmissions.org un-calls-parties-take-urgent-measures-halt-civilian-casualties-numbers-2016-reach-record-high external-link-new-window external link in new> hat am 6. Februar 2017 die aus ihrer Sicht gegen Abschiebungen dorthin sprechenden desatrösen Fakten veröffentlicht. Insbesondere eine pauschale Einschätzung bestimmter Regionen Afghanistans als „sichere und zumutbare interne Schutzalternative“ sei „nicht möglich“.
3.2.2017: Das <link file:4349 file>UNHCR<link file:4349 file><link file:4349 file> hat am 22. Dezember 2016 seinen aktuellen Lagebericht zu Afghanistan vorgelegt und am <link http: www.unhcr.org afr news briefing tough-choices-afghan-refugees-returning-home-years-exile.html external link in new>3.2.2017 in einer Stellungnahme sich ausdrücklich gegen Rückführungen und Rückkehr von Geflüchteten nach Afghanistan ausgesprochen.
2.2017: Rechtsanwalt <link file:4405 file>Heiko Habbe gibt im Asylmagazin 3/2017 Hinweise für die Beratungspraxis von Afghan*innen. Zur Frage von Asylfolgeanträgen von Afghan*innen hat Rechtsanwalt <link file:4374>Hubert Heinold aus München am 2. Februar 2017 ein die Rechtslage erläuterndes Papier erarbeitet. Ein <link file:4096 file>Bericht von Rechtsanwalt Gunter Christ vom 4. April 2016 listet zahlreiche Informationen und Quellen, u.a. Bundeswehr, UNHCR und Auswärtiges Amt sowie Rechtsprechungen zur Zumutbarkeit der Rückkehr nach Afghanistan auf.
Die Tazkira dient afghanischen Staatsangehörigen häufig als Ersatz für eine Geburtsurkunde und Identitätsnachweis. Zudem stellt sie einen Nachweis des Familienstammbaumes dar. Rechtsanwältin Kalin aus München hat mit Stand 8. Mai 2017 einige<link file:4505 file> Informationen zur Beschaffung einer Tazkira im Ausland zusammengefasst. Die Hansestadt Hamburg hat <link file:4595 file> Hinweise zur Aufenthaltssituation von AfghanInnen vom 31.12.2016 herausgegegeb, die verschiedene Strategien zur Aufenthaltssicherung darlegen.
2.2017: Im <link https: frsh.de fileadmin pdf aktuelles external link in new>Asylmagazin 3/2017 und im Heft <link file:4688 file>ZAR Juli 2017 setzt sich die Afghanistan-Spezialistin des Max Planck Instituts für ethnologische Studien in Halle, Friederike Stahlmann, in lesenswerten Artikeln mit der humanitären Situation sowie mit den komplexen Bedrohungen auseinander, denen die Menschen im kriegsgebeutelten Afghanistan und in ihrem dortigen sozialen Umfeld ausgesetzt sind. <link file:4689 file>
In ihrem <link file:4974 download file>Gutachten an das Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 28.3.2018 (7 K 1757/16.WI.A) geht Stahlmann auf 350 Seiten plus 60 Seiten Literaturverzeichnis ausführlich auf Fragen zur Sicherheitslage und bestehenden Rückkehrgefährdungen in Afghanistan ein.
31.1.2017: Über den aktuellen Machtmissbrauch lokaler Milizen gibt das <link https: iwpr.net global-voices afghans-debate-role-local-militia external link in new>Institute for War and Peace Reporting mit Stand vom 31. Januar 2017 Auskunft.
12:2016: Thomas Ruttig ist Co-Direktor des <link https: www.afghanistan-analysts.org external link in new>Afghanistan Analysts Networks, einem unabhängigen Thinktank, äußerte im FAKT-TV-Beitrag des mdr von Dezember 2016 <link http: www.mdr.de fakt fakt-afghanistan-abgelehnte-asylbewerber-100.html>„Kritik an geplanten Rückführungen“. Auf seiner <link https: thruttig.wordpress.com author thomasruttigaan>Homepage führt er aus: „Begriffe wie 'sichere Gebiete' oder 'interne Fluchtalternativen' sind nur Hilfskonstruktionen. So wie auch der Begriff 'ausreichend sicher' (den u.a. de Maizière verwendet) oder, wie in AA-Einschätzungen, Begriffe wie 'kontrollierbare, überwiegend kontrollierbare ausreichend kontrollierbare, überwiegend nicht kontrollierbare, nicht kontrollierbare Sicherheitslage'"
3.10.2016: Über den Einbruch der afghanischen Wirtschaft seit 2014, der eine humanitäre Krise ausgelöst hat, berichtet die International Crisis Group am 3. Oktober 2016.
2.10.2016: Das Deutsch-Afghanische Rücknahmeabkommen wurde geschlossen. Die deutsch-afghanische Rücknahmevereinbarung korrespondiert mit einer Initiative der EU: Der „Joint Way Forward on migration issues between Afghanistan and the EU“ von Oktober 2016. Seit Oktober 2017 liegt die neue EU-Strategie zu Afghanistan vor.
3.2015: Bereits im <link https: www.hrw.org report today-we-shall-all-die afghanistans-strongmen-and-legacy-impunity external link in new>März 2015 hatte <link https: www.hrw.org report today-we-shall-all-die afghanistans-strongmen-and-legacy-impunity external link in new>Human Rights Watch über die bis heute andauernde Straflosigkeit afghanischer Warlords berichtet.