Das VG-Schleswig hat am 02.04.2009 in einer Verwaltungsrechtssache beschlossen, dass der Neubau in Langeln keine zumutbare bzw. menschenwürdige Unterkunft darstellt. Die Klage des Antragstellers (ein iranischer Flüchtlinge) auf menschenwürdige Unterbringung ist zulässig aber unbgegründet, da ihm eine zumutbare andere Unterkunft angeboten wird.