Am vergangenen Wochenende haben sich CDU und CSU auf ein gemeinsames <link https: www.merkur.de politik im-wortlaut-kompromiss-union-zur-fluechtlingspolitik-zr-8756410.html external-link-new-window external link in new>Regelwerk zur Migration geeinigt. In diesem Papier bekennen sich beide Parteien zwar vordergründig „zum Recht auf Asyl im Grundgesetz sowie zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unseren aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags“.
„Liest man den Text aber weiter, so werden darin die gemeinsame EU-Flüchtlingspolitik und das humanitäre deutsche Asylrecht nachhaltig eingeschränkt“, beklagt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Geeinigt haben sich die Unionsparteien demnach auf eine faktische Obergrenze von jährlich 200.000 fluchtbedingt Zuwandernden (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge).
Der Kieler Flüchtlingsrat schließt sich der Kritik von PRO ASYL und Amnesty International an, die die Unions-Einigung als grundrechtswidrig und mit den völkerrechtlichen und humanitären Verpflichtungen Deutschlands unvereinbar ablehnen.
Die Wahl der Instrumente, mit der die Unionsparteien diese begrenzte Quote durchsetzen möchten, ist dem Flüchtlingsrat zu einiger Besorgnis Anlass:
Nach dem Vorbild der Kollaboration mit der Diktatur in der Türkei sollen mittels weiterer Flüchtlingsdeals mit Herkunfts- und Transitstaaten, wie mit dem faled state Libyen schon vereinbart, offenbar weitere fluchtverursachende Böcke zu Gärtnern der europäischen Flüchtlingsabwehr geadelt werden. Dazu ist geplant, mit der Auslagerung von Asylverfahren und mit der „Reform“ der Dublinverordnung und des Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) der individuellen Asylzuwanderung und der Bewegungsfreiheit der Schutzsuchenden endgültig einen Riegel vorzuschieben.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, repressive Staaten wie Marokko, Tunesien und Algerien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären und dass innereuropäische Grenzen regelmäßig wieder kontrolliert werden.
Geflüchtete, die es dennoch hierher schaffen, sollen künftig bis zur Anerkennung oder bis zur Abschiebung in „Entscheidungs- und Rückführungszentren“ genannten Lagern interniert werden. Im Ergebnis werden sie dort von Rechtshilfen ausgeschlossen, gegenüber der Gesellschaft isoliert und von integrationsfördernden Angeboten außen vor gehalten. Der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten soll auf Dauer ausgesetzt bleiben.
„Der Zugang zum Grundrecht auf Asyl, der grundgesetzliche Schutz der Familie und die Förderung bei der Integration verkämen so zur Schimäre“, befürchtet Martin Link. Denn die in Bayern schon übliche Praxis zeige, dass eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die Begleitung zu Asylanhörungen, der Zugang zu anwaltlicher Vertretung, zur Härtefallkommission oder zum Petitionsausschuss sowie soziale und arbeitsmarktliche Integrationsleistungen regelmäßig so gut wie ausgeschlossen sind.
Am Schluss ihres Positionspapiers der Unionsschwestern offenbart sich ultimativ, dass den Autor*innen Zuwanderungspolitik offenbar ausschließlich als Wirtschaftsstandort-Instrument genügt: „Wir haben eine klare gemeinsame Position zur Steuerung von Einwanderung in den Arbeitsmarkt, die sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren muss“.
Dass die mittelfristigen Zuwanderungsbedarfe Deutschlands allein durch die von der Union gern zu forcierende Fachkräfteanwerbung zu bewältigen sein werden, wird allerdings längst durch Expert*innen und Studien aus der Bundesarbeitsverwaltung und der Wirtschaft energisch bestritten. Auch dort bereitet sich zunehmend Sorge aus, denn die Arbeitskräftebedarfsentwicklung betrifft mitnichten allein Fachkräfte.
Pressekontakt: Jasmin Azazmah, T. 0431-55685360, <link>public@frsh.de